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Band I.
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Pennsylvamsche Convention, 1837.

die Sache gehörig zu beleuchten. Diese Regel wurde vor vielen Jabrenals fest stehende Regel des Gesetzgebenden Körpers eingeführt. Sie hin-dert nicht ein Glied, welches aus Mißverstand der Frage gestimmt, seineStimme zu ändern. Sie ertheilt ihm vielmehr ausdrücklich die Gewalt,seinen Irrthum zu berichtigen. Sie wurde angenommen, damit die Glie-der den ihnen vorliegenden Gegenstand gehörig erwägen möchten, und umden Folgen veränderlicher Meinungen vorzubeugen. Wenn die Jas undNeins eingefordert werden, so wird es für ausgemacht angenommen, daßeine Erörterung der Frage aufhört, und daß die Glieder mit ihren Mei-nungen ins Reine gekommen sind.

Hr. F o r w a r d, von Allcghcny, meinte, die eigentliche Absicht der Re-gel )ci, die Glieder zu verhindern, auf das Gcratbewohl zu stimmen, ohnedem Gegenstände, worüber sie ihre Stimme aufzuzeichnen haben würden,jene reifliche Erwägung zu widmen, wozu er berechtigt sei. Sie beabsich-tige, daß ein jedes Glied den vorliegende» Gegenstand mit gehöriger Auf-merksamkeit betrachte — daß es, mit einem Werte, seine Pflicht erfülle.Und wenn dies geschehe, so sei keine Gefahr zu besorgen. Wenn jedesGlied auf seine Gefahr die zu verhandelnden Geschäfte verstehen, und sci-ve Stimme unter diesen Umständen geben müßte, dann würde man einigeGewähr haben, daß es seine Pflicht erfüllen würde. Aus jedem Gesichts-punkte, aus welchem man die Regel betrachten könnte, dächte er also, daßes eine sehr heilsame Regel sei.

Hr. Merrill, von Union, betrachtete dies als eine in allen rath-schlagendcn Körpern höchst nothwendige Regel. Wenn es den .Herrenjeder Zeit frei stünde, sich nach einander von ihren Sitzen zu erbeben, umihre Stimmen zu verändern, so würde die Convention in unauflösbareVerwirrung und Unordnung gebracht werden. Wie der Herr sehr schick-lich und richtig bemerkt habe, so würden die Glieder genöthigt sein, denvorliegenden Geschäften abzuwarten, und auf solche Art in den Stand ge-setzt werden, mit ihren Meinungen hinsichtlich ihrer zu gebenden Stimmenm'S Klare zu kommen, und würden nicht ihre Stimme zu verändern ver-langen, wenn das Resultat der Abstimmung verkündigt worden wäre.

Hr. S t e r i g e r e, von Montgomcry, sagte, man habe diesen Morgenzu beweisen gesucht, daß es von der höchsten Wichtigkeit sei, daß die Stim-men über irgend eine Frage dem Pnblicnm bekannt gemacht würden. Esscheine ihm aber gerade so wichtig, daß, wenn die Stimmen dem Publi-kum überhaupt vorgelegt würden, sie als der Meiu u n gs-Ausdruckeines jeden Individuums bekannt gemacht würden. Ein Mitglied möchteauf einer Seite gestimmt haben, aber ehe die Stimme von dem Vorsitzerverkündigt worden, möchte es andern Sinnes geworden sein, ohne daß esm Wahrheit sagen könnte, daß es zur Zeit der Abstimmung die Fragemißverstanden habe. Wenn es daher seine Stimme nicht verändern dürf-te, so würde sie vor das Publicum als seine Meinung gebracht werden,während sie in der That nicht eine Anzeige seiner Stimme sein würde.Wen» es überhaupt wichtig sei, daß die Stimmen der Glieder dieser Eon-vention zur Kenntniß des Publicums gelangten, so sei es unumgänglichnothwendig, daß sie ihre Meinungen wirklich darstellten. Der Herr vonAdams habe sich auf die Regel des .Hauses der Repräsentanten, und derenAusübung und Erklärung bezogen, Run aber möchte er (Hr. S-) fra-gen, worin die Ausübung jener Regel bestehe ? Es seien Glieder, viel-