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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

I. Daß keine Jncorporations - Akte in Zukunft passirt werden (off, ohne eine wr»bchaltcnc Vollmacht des Widcrrufcns durch den Gesetzgebenden Körper, noch für lungereZeit als zwanzig Jahre, es seien denn Jncorxorationc» für öffentliche Verbesserungen,oder für religiöse oder mildthätige Zwecke.

Beschlossen, Dali die Eommittee über den achten Artikel angewiesen werde, zuuntersuchen, ob es rathsam sei, denselben folgendermaßen zu verbessern, nämlich:

>. Daß, als eine fernere Bedingung der Amtsführung, von dein erwählten oder bc>stellten Manne eine Erklärung verlangt werden soll, daß er, seit der Annahme dieserVerbesserung zu der Lonstitution, an einem Duelle von irgend einer Art nicht Theil ge-nommen, weder als Hauptperson, noch als Sccundant.

B e sch l o ssc n, Daß die Eommittee über den neunten Artikel angewiesen werde, zuuntersuchen, ob es rathsam sei, denselben folgendermaßen zu verbessern, nämlich :

1. Daß der Gesetzgebende Körper keine Lotterien für irgend einen Zweck, was es auchfür einer fein möge, autorisircn soll.

2. Daß der Gesetzgebende Körper für die Lrwählung oder Bestellung aller andern inder verbesserten Eonstitution nicht besonders genannten Beamten durchs Gesetz Vorkeh-rungen treffen soll.

£r. Darlingto tt, von Ehester, legte folgenden.Beschluß vor, wel-cher verlesen und auf den Tisch gelegt wurde:

B e sch l o ssc n, Daß die Eouunittce über den neunten Artikel der Eonstitution ange-wiesen werde, zu untersuchen, ob irgend Jemand für die Verwaltung eines Amtes unterder Regierung dieser Republik dadurch unfähig werden könne, weil er entweder alsHauptperson oder als Sccundant, bei irgend einem Duelle bcthciligt gewesen, oderirgend eines andern Verbrechens oder Ucbclverhaltcns überführt worden ist.

Hr. R i t e r, von Philadelphia, legte folgenden Beschluß vor, welcherverlesen und auf den Tisch gelegt wurde:

Beschlossen, Daß der ÄtaatSsecrctär ersucht werde, dieser Eonvention Auskunftzu Heben, wie viel Begnadigungen von den Gouvcrnörcn dieses Staates unter der gcgcn-wärtigcn Eonstitution gewährt worden sind, und zwar wie viel während der Amtsfüh-rung eines jeden derselben.

Hr. E a r e y, von Bncks, legte folgenden Beschluß vor, welcher ver-lesest und auf den Tisch gelegt wurde:

B c sch l o ssc n, Daß der Gegenstand über Gcwisscnszwciscl hinstchtlich des Waffen -tragend, an die für den neunten Artikel der Eonstitution bestellte Eommittee verwiesenwerde.

Hr. S e l tz c r, von Libanon, legte folgende Beschlüsse vor, welche ver-lesen und aus den Tisch gelegt wlirden:

B e sch l o ssc n, Daß die Eommittee über den zweite» Artikel der Eonstitution dieserRcpublie mngcwicsen werde, zu überlegen, ob es rathsam sei, die Amtsdaucr des Gou-vcrnörS in einem Zeitraum von acht Jahren auf vier Jahre zu beschränken, und dieEaunty Beamten vom Volke dieser Republik in ihren bcziehllchcn EauntieS für gewisseJahre erwählen zu lassen.

B c sch l o sse n, Daß die Eommittee über den fünften Artikel der Eonstitution dieserRepublik angewiesen werde, zu überlegen, und darüber Bericht an diese Eonvention ab-zustatten, ob es rathsam sei, dem Gouvcrnör die Anstclluugs-Gewalt zu lasse» jm Betreffder Bestellung von Richter» in den verschiedenen Eourten dieser Republik, und dieselbenmit Einwilligung des Senates für gewisse Jahre anstellen zu lassen.

Beschlossen, Daß die Eommittee über den ersten Artikel der Eonstitution dicstrRepublik angewiesen werde, zu überlegen, ob cS rathsam sei, die Amtsdaucr der StaalS-Senatoren auf die Zeit von zwei Jahren zu beschränken. Die Genera! - Asscmblv seilam crstcnDicnstag im Januar, in jcdcni Jahre, steh versammeln, wenn sie vom Gouvcrnör nicht früher zusammenberufen wird.

Hr. Thomas, von Ehester, legte folgenden Beschluß vor, welcherverlesen und auf den Tisch gelegt wurde: