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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

7. Bei Bestellungen zu irgend einem Amt oder Stelle fortwährenden oder cinstwei-ligcn öffentlichen Autraucns, welches irgend einige Gebühren oder Einkünfte einträgt,feil kein Gouvcrnör, Richter oder anderer Beamte irgend eine Person vorsthlagcn, fürdieselbe (timmcit, oder ihre Anstellung von AmlSwcgcn bestätigen, welche Lurch BlutS-Freundschaft oder durch Hcirath mit Zolchem Gouvcrnör, Richter oder andern Bcaiiitcnim vierten Grad der Verwandschaft steht. .

8. Es soll alle Privat-Gcsctzgcbung, oder Gesetzgebung, welche auf besondere Pcrsoncn Bezug hat, oder Privat-Gcscllschaftcn oder Eorporationen aukorißrt, vermiedenwerden, ausgcncunncn in ganz besondern Rcthfallcn; und es wird der Gesetzgebung zurPfiicht gemacht, so viel als möglich allgemeine Gesetze festzusetzen, welche den Bedürf-nissen des Volks allgemein angemessen und auf alle Bürger gleich wirkend sind.

ll. Alle künftig ertheilten Freibriefe sollen durch die übereinstimmende» Acte zweieraufeinander folgenden Gesetzgebungen, gegen solche Dcrgütigung (im Fall einiger) w>-dcrrufcn wcrdcii können, als zolchc Gcscagcbungcn fnr billig erachten mögen.

tt>. ES soll niemals eine Abänderung oder Verbesserung dieser Eonstitution gemachtwerden, ausgcnoinmeii mit Gciichmigung des ganzen Volks, welche durch eine zu deinEnde vorzunehmende Abstimmung erklärt werden soll; und jcdcrman, der den Versuchmacht, ohiic diese Genehmigung, die Eonstitution zu verändern, soll der Fclonic schuldiggehalten und mit Gcfangnißstrafc bei harter Arbeit, für nicht weniger als lieben Jahre,bestraft werden.

Hr. M i ll cr, von Fayotto, übergab den folgenden Beschluß, welcherverlesen und auf den Tisch gelegt wurde:

B c sck l o ssc n, Dali eine besondere Eommittec, welche aus einem Glied von jedemEongrcß-Bczirk bestehen soll, ernannt werde, Uin dieser Eouvcntio» solche Verbcsscrun-gen zu berichten, welche ihnen am besten geeignet scheinen inögen, um das wichtige Unter'nehmen aiiszufuhren, um wcliwillcn |ic hichcr abgeordnet worden seien, und das die ver-schiedenen Dclegatc» von jedem Eongrcß-Bczirk zu besagter Eommittec E i n Mitgliedliefern sollen.

Hr. D i ll i n g e r, von Lecha, übergab den folgenden Beschluß, welcherverlesen und auf den Tisch gelegt wurde:

Beschlossen, Daß die Eommittec über den fünften Artikel der Eonstitiition an-gewiesen werde, zu untersuchen, ob es zweckmäßig sei, den besagten Artikel so abzuändern,daß die Verhandlungen in den Gerichtshöfen in solchen Eauntics, worin die Mehrheitder Einwohner Deutsche find, auch in ebenderselben Sprache z» halten gestattet »nd er-fordert werden sollen.

Hr. F l e m i n g, von Lycomiug, überreichte den folgenden Beschluß,welcher verlesen und auf den Tisch gelegt wurde:

Beschlossen, Daß die Eommittec über den ersten Artikel der Eonstitution ange-wiesen werde, zu »utersuchen, ob es dienlich sei, ein Verhältniß ziir Repräsentation fürdas Haus der Repräsentanten dieser Republik zu verordnen, wofür die Bevölkerungzur Grundlage anzunchincn ist:

ttcns. Durch die Wahl Eines Repräsentanten, von den Bürgern einer jedenStadt »nd Eaunth.

2tcns. Durch eine Vcrthcilung der übrig bleibenden Anzahl Rcprcscntantcn nachVerhältniß der Bevölkerung der verschiedenen Städte und EauniieS.

Hr. Bell, von Ehester, übergab deu folgenden Beschluß, welcher ver-lesen und auf den Tisch gelegt wurde:

Beschlossen, Daß die Sccrctärc zwei hundert Lpcmplare eines tabellarischenVerzeichnisses über die Verordnungen der Eonstitution der Vereinigten Epaatc» undder verschiedenen Staate», nach dem Pfau der in dein dritten Band der Eucyclo|jsGtliaAmerican» publizirten Tabelle, für den Gebrauch der Glieder drucken lassen.

Hr. Porter, von Northampton, übergab den folgenden Beschluß,»velchcr verlesen und auf Leu Tisch gelegt wurde:

B c sch l o ffe n, Daß die Eonnnittcc über den sechsten Artikel der Eonstitution ange-wiesen werde, zu untcriuchcn, ob es dienlich sei, den zweite» Abschnitt jenes Artikels {»abzuändern, daß der Gejctzgcbung freie Gewalt ertheilt werde, wenn es nöthig wäre, t>e