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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

I n ^ (c i es) c n, Daß besagte Committcc untersuche, ob cS dienlich sei, den neunte»Abschnitt des besagten Arrikäs so zu vcrbcsser», daß Senator.» in zwei anstatt ricrClazicn, getheilt werden, so daß einc Halste der ganzen Anzahl Senatoren alle Jalncerwählt werben solle.

I n g l c i ch c n, Daß die Committee »bor den zweiten Artikel bcr Constitntion ersnag werde, in Erwägung zu nehmen» ob es dienlich sei» den trittcnAbschnitt desselben stzu verbessern, daß der Gouvcruör nicht fähig sein soll, sein Amt langer als sechs, in einemZeitraum von neu» Jahren zu bekleiden,

Inglcichcn, Daß die Committcc über den dritten Artikel der Constitution er ■suche werde, zu erwägen, ob es zweckmäßig sei, den ersten Abschnitt desselben so zu vcrbel -lern, daß alle militärpflichtige Personen, welche ein und zwanzig Jahr alt und dabeinaturalijirtc Bürger lind, und welche in dem Staat ein Jahr nächst vor der Wahl, be>welcher sie stimmen woilcn, gewohnt haben, und welche unter die Miliz ausgeschriebenworden, einen Lag auf öffentlichen Wegen oder Hccrllraßen gearbeitet, oder öffcntlicbeLaxe» bezahlt haben, dieselben »lögen nun sechs Monate vor der Wahl gelegt wordensein, oder nicht, zu stinnncn berechtigt sein sollen; M i r B o r b e h a i r, Daß alle solchePersonen, zwistchc» dc-n Alter von ein und zwanzig und zwei und zwanzig Jahren, stiminen können, sie mögen den obbcsagten Erfordernden nach gekommen sein, oder nicht.

In gleichen, Daß die Committee über den süiiften Artikel der Constltution ersucht werde, in Ucbcrlcgung zu nehmen, ob cS zweckmäßig sei, den zweiten Abschnitt desbesagten Artikels so zu verbessern, daß die Richter der Supremc Court, und der ver-schiedene» Courtc» von Common PlcaS, anstatt ihre Aemter so lange zu behalten, al»sie sich gut betragen werden, ihre Aemter folgendcrgrstalt bekleide» sollen, nämlich : D>eRichter der Suz reine Court, auf zehn Jahre; die Präsidenten der Court voii ConnncnPlcaS, auf sieben Jahre, und die GehülfS-Richtcr auf fünf Jahre; lind anstatt von demGcuvcrnör angestellt zn werden, wie der achte Abschnitt des zweiten Artikels vorschreibe,sollen sie von dem Gonvernör ernannt—und besagte Ernennung von dem Senat, ehe siei.wc Bestellung erhalten, genehmigt werden.

Jngleichen, Daß der zehnte Abschnitt des fünften Artikels so verbessert werde,daß die Friedensrichter, von den Personen, welche für Glieder des Hanfes der Rcprasentanten zu stimmen berechtigt sind, erwählt werden soilcii: und aus den nämliche»Lag, auf eine Zeit von drei Jahren, und daß sie unter die Einwohner von Launschitk-Boroughs und Bezirken der ressectiven CaunticS in dem & taute so eingetheilt werdensollen, daß wenigstens ei» Friedensrichter für jede hundert und fünfzig Ejmrohncr sei»soll, bis durch das Gesetz eine andere Linthcilung verordnet wird.

bl n d i n g l c i ch c n, Daß die Committcc über den sechsten Artikel der Coustitutloiiersucht werde, zu »ntcrsüchc», ob cS dienlich sei, den besagten Artikel so zu verbessern, daßProrcuotarc, Schreiber der Oycr- und Tcrinincr-, der Friedens- und Waisen -- Courton, Recorders von Dicde, Rcgistratoren der letzten Willen und Caunty iandmesscr vo»dem Volk auf drei Jahre erwählt werden sollen, gleichwie die SchrriffS und Coroncrs,dem ersten 'Abschnitt des besagten sechsten Artikels gemäß, erwählt werde».

Hr. S t e t i e r r, von Montgomory, erhielt, auf Ersuchen, Erlaubnis,den folgenden Beschluß zu überreichen, welcher verordnet wurde, auf denTisch gelegt, und gedruckt zu werden:

Beschlossen, Daß die Constitution dieses Staats, den hiernach vorgcschlagcnc»Verbesserungen gemäß, abgeändert werden sollte, welche dem Volk zu seiner Gcneh»»gung cder Verwerfung vorzulegen seien :

Verbesserung 9!». 1. Anstatt Abschnitt 4, Artikel 1.

4. In dem Jahr ein tausend acht bisiidert und acht und dreißig, uü»innerhalb jedem folgenden Zeitraum von sieben Jahren, soll eine Zahlungder stcnerfäbigen Einwohner, auf solche Art, als das Gesetz vorschreibfüwird, geschehen. _ Die Anzahl der Repräsentanten soll, bei der aus sol»^Zahlung nächst folgenden Sitzung der Gesetzgebung, von derselben b^stimmt, und der Stadt Philadelphia und den verschiedenen Eauntics, nawder Anzahl der stenersäbigen Einwohner in jedem derselben, ziigcthew