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Pcmisylvanischc Cottventim, 1837.
B c srti J c ,se n, Daß die (Sommittcc über dm fünften Ariikel der ilonfritutien an.Stiviefcn trerte, ju untersuchen, ct es zweckmäßig fei, die ^rttsrifusiett sc zu verbessern,daß i„ alten tfauntic« dieser jltcpuMif, wo eine beträchtliche Anzahl der Einwohnerdeutsch ist, niemand zu dem Amt eines Prothonotars, Negistrators, Netorders, Schrei-fers der Court der vierteljährigen Sitzungen oder der Waisen Court soll erwählt werden kbnnen, der nicht beide, dieEnglische und Deutsche Sprache spricht, und daß zumwenigsten einer von den Gehulfs-Nichtern die nämliche Fähigkeit besitze,
Hr. Steven s, von Adams, sagte, er IhiOc iit seiner Hand einen Be-schluß, »velciser, obgleich nicht ganz so lang, als jener, welcher von demHerrn von Plnlabelphia (Hrn. I n g c r so ll) übergeben worden, docheben so innlanglich wäre, das Volk wider die Eingriffe der Aristokratie zuschätzen, als jener. Er übergab daraus folgenden Beschluß, welcher ver-ordnet wurde, anf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden:
Beschlossen, Daß der vierte Abschnitt des weiten Artikels der Constitutio» soverbessert werden soll, daß keine Stadt oder Cauiny je mehr als sechs Ncprestntanten,Noch mehr als zwei Senatoren haben soll.
Hr. F l c m i n g, von Lvcoming, übergab folgenden Beschluß, welcherverordnet wurde,' auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden :
B e sch > o sse n, Daß die Committee über den zweiten Artikel der VLenftitntien an-gewiesen werde, zu untersuchen, ob es dienlich sei, zur Wahl eines Gouvernbrs Jieutc-Nant Beifügung zu treffe», welcher zu der nämliche» Zeit und auf eben so lange, als derGouvernor, erwählt werden soll. Im Fall, daß der Gouvernor vor dem Senat ange-klagt, seines Amts entsetzt wird, stirbt, sein Amt niederlegt, u. s, w,, sollen die Aints-Pflichten, der Präsident des Senats zu sein, und darin die entscheidende S tnttine zuhaben, dem Gouvernär Lieutenant übertragen sein. llud die weitere Betstigung zutreffen, daß, wenn unter der Zeit, daß das Gouvtrnors Amt erledigt ist, der Lieutenantküouvernör vor dem Senat angeklagt werden—sterben oder (ein Amt niederlege» sollte,der Präsident des Senats so lang als Gouotriiär handeln soll, bis die erledigte Stellestützt ist.
Hr. K e i m, von Bcrks, übergab den folgenden Beschluß, welcher ver-ordnet wurde anf den Tisch gelegt und gedrückt zu werden :
B eschlo sse n, Daß die Committee läber den neunten Artikel der Coiistitutio» ange-wiesen werde, zu erwägen, ob es dienlich sei, die Constitutio» so zu verbessern, daß ausimmer, in diesem Staat, jedem M e n sch e n erlaubt feie, seiner Ntligion ilnd GottesVerehrung sich zu erfreuen und dieselbe frei auszuiibe» ; daß aber die hierdurch gesicherte^Wissens - Freiheit nicht so ausgelegt werden so», als daß sie Zugellosigkeit tntschiildi-gen oder Betragen und Handlungen rechtfertigen tonne, welche der Ruhe und Sicherktit dieses Staats zuwider sind,
Hr. C u r ll, von Armstrong, übergab den folgenden Beschluß, welcherverordnet wurde auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden :
B e sch l o sse >i, Daß die gesetzgebende Gewalt, in Bezug aus die Intorporation vonBank Companien, so eingeschränkt werde, daß kein Freibrief auf längere Zeit als zehnAihre ertheilt—noch irgend eine Note unter zwanzig Thalern herausgegeben wer--V» solle; und daß die Bücher, Schriften und Outttungen einer jeden Bankier DurchNcht und Untersuchung der Gesetzgebung unterworfen fein sollen, welche, im Fall sie enr,steten sollte, daß die Bank von dem Geschäft, wozu sie errichtet worden, abgewichen ist,auf der Stelle ihren Freibrief für null und nichtig erklären so» : und das Grund- undfttjonliche Eigenthum der Stockhalter, in ihrem Privatstand sowohl, als auch als Bank-Aitglieder, so» für die Bezahlung der—im Umlauf—oder in den Händen des Volk«kindlichen Noten hasten.
Hr. H a st i» g s, von Icfferson, übergab den folgenden Beschluß, wel-cher verordnet wurde, auf den Tijch gelegt und gedruckt zu werden :
B e s ch l o sse n, Daß die Committee über den sechsten Artikel der Coustitution ange-wiesen werde, folgende Berbe,seriiiig djosem Artikel, welche „ach dem ersten Abschnittttujuichalten und Numro "2" sein st», einzuberichten: