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Pennsylvamsche Convention, 1837,
UD luden das Volk ein, seine Einwilligung zu erkennen zu geben. DieseEinwilligung wurde, nach einer mehrere Monate langen Bemühung, wel-che noch von der stärksten Anstrengung gcsetzgcblichen Einflnßcs unter-stützt und nur durch geringen Widerstand zu schwächen gesucht wurde,°vo» nicht mehr alS cinem^iebcntheil des Volks erzwungeit, und wir kvn-»en, nach unserem eigenen Wissen und den besten Nachrichten, behaupten,daß diese durch die trüglichsten Mittel bewerkstelligt wurde, und daß indielen Fällen die Bittsteller vermeinten, daß ihr Gesuch an das Haus da-zu abzweckc die Verbesserung der Federal Constitntion zu erhalten unddie Abgaben in diesem Staat zu vermindern. Diese Grunde, in so ferneste sich'auf die kleine Anzahl der Bittsteller stützen, werden noch durch dieNachricht verstärkt, welche durch die und von de>i reichsten und volkreich-sten Theilen des Staats in diesem Haus empfangen ivorden, daß, seit derUnterzeichnung der Bittschriften, große Veränderungen in den Wünschendes Volks hinsichtlich dieses Gegenstands sieb zugetragen hätten.
3tens. Weil erst kürzlich, als man einen Versuch machte, die nämlicheMaasregel zu wegc zu bringen, eine Mehrheit des guten Volks des Ltaacsstch ins Mittel schlug, seinen Representanten das Recht oder die Gewalt,damit zu thun zu haben, absprach, und auf das aller bestimmtste und un-zweideutigste ihre Anhänglichkeit an die gegenwärtigen Constmition zu er-kennen gäben."
Ich will hier bemerken, daß dieser Protest sowohl, als auch der Beschlußzu Berufung einer Convention, am löten September datirt ist, daß dieallgemeine Wahl obngcfähr um den 13ten Oktober Statt hatte, so, daßUngefähr vier Wochen, von der Zeit, als die Bcschlüße angenommen, bis»» dem Zeitpunkt, wann die Delegate» erwählt worden, gestattet wurden.Auf diesen Umstand wird in dem 5tcn Grund angespielt.
"Ltens. Weil die Zeit, welche den Leuten zur Wahl von Gliedern zuder beabsichtigten Convention vorgeschlagen zu kurz ist, um die Erlangungl'ncr allgemeinen Kenntniß und jene vollkommene Ucberlegimg zu gestat-tn, welche eine so wichtige Maasregel verdient. Scheriffs und Coronersdabei, um ihrer, im Vergleich nichtsbedeutendcn Aemter willen Monatelang mit Untersuchungen und Stimmenwcrbung sich abgegeben, und incinemlFall, welcher für jedes Mitglied der Gemeine und ihrer Nacbkom--"wnschaft, auf Jahrhunderte hinaus, von unbegreiflicher Wichtigkeit ist,lind wovon an die Thüre eines jeden Hauses Nachricht gebracht werdensollte, wird nur wenig mehr Zeit erlaubt, als nöthig ist, um zu den Thü-tn der Cannty Court Häuser in dem Staate zu reiten."
Hierin nun war etwas Tirannei enthalten. Hätten sie dreizehn Mo-"üte, anstatt dreißig Tage, Nachricht gegeben—ob es gleich immerhin eineHandlung unrechtmäßiger Gewalt von der Gesetzgebung geblieben wäre,
>o witrde es doch wenigstens Gelegenheit erlaubt haben, in Erfahrung zudringen, was für Verbesserungen man zu machen vorgeschlagen habe/ undüjas die Gesinnungen der Candidateiigvären. Ich habe keinen Zweifel,die alte Constitution mochte zu verbessern gewesen sein; allein die Leutewaren abgeneigt in ihrer Regirnngs Form Veränderungen vorzunehmen,wie cs immer der Fall ist ; denn man ist stets geneigt, lieber ein altesUebel zu tragen, so lange man kann, als übereilte Abänderungen zuwachen, wie es so richtig in der Erklärung unserer Unabhängigkeit ausge-druckt ist.
Es würde jener Berufung der Convention von 1790 manche ihrer14