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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

wolle er gern nnvcrändcrt lassen. Aber diese Verbesserung deute keineVeränderung hinsichtlich eines Beamte» des Staats-Gonvernemcnts an.Durchs Wiesel; sei die Vorkehrung getroffen, das er einen Eid ablege» solle,der Konstitution gehorsam zu sein und sie zu unterstützen, und es sei blos?vorgeschlagen, diese Vorkehrung zu demselben Zwecke noch hinzuzusetzen.Es erscheine ibm als nothwendig, daß in einer Staats - Eonstttntion er-klärt werden solle, ob der Eid abgelegt werden, und wie weit die Verbind-lichkeit gehen solle, und nicht dcrWillkühr der Person, welche den Eid ab-zunehmen bat, überlasten werde. Es sollte nicht erlaubt sein, wie in ei-nem Südlichen Staate, den Eid zur Unterstützung der Eonstitntion derVereinigten Staaten abzuschaffen, wahrend ein Eid der ausschließlichenTreue für den Staate Süd - Earolina erfordert würde. Wir wünschendurch eine ausdrückliche Bestimmung in der Eonstitntion zu beweisen, daßwir den Vereinigten Staaten sowohl, als dem Staate, Verbindlichkeitenschuldig sind. Wenn er eine solche Vorkehrung vertheidige, so schlage erdeswegen keine Veränderung und keine neue Maßregel vor. Es sei wei-ter nichts, als was in einigen andern Staaten gethan worden. Die Vor-kehrung bilde einen Theil der Eonstitntion des Stgates Neu - Perl, undmehrerer anderer Staaten, wie er glaube. Sie Eonstitntion von Micki-ga» verordne einen Eid, die Eonstitntion der Vereinigten Staaten sowohl,als die des Staates zu unterstütze». Dies sei kein Gegenstand von zwei-felhafter Beschaffenheit. Es sei nicht eine Sache, welche Schaden, abernichts Gutes thun könne. Es sei weiter nichts, als die Einschärfnng ei-ner Verbindlichkeit, welche Alle als einem Theile des Gonverncmcnts-Snstcms, de:n wir gewissermaßen untergeordnet seien, zukommend aner-kennen. Es werde also nichts Unschickliches sein, einem Staats-M'amtc»den ganzen Umfang seiner Verbindlichkeiten zu zeigen, sowohl hinsichtlichdes Fedcral- als des Staats-Gonvernemcnts.

aber die Vermehrung der Eide betreffe, so erkläre er sich dagegen.Sie wliroc darauf hinwirken, unsere .Hochachtung gegen Verbindlichkeiten,die stets heilig gelullten werden sollten, zu vermindern. Allein diese Vor-kehrung werde die Anzahl der Eide nickt vermehren. Sie bleiben diesel-ben. Es sei anerkannt, daß der Eid für die Anfrechthaltnng der Conüi-tntion von jedem Beamten beobachtet werden müsse, da die Verbindlichkeitvon einer befugten Macht auferlegt worden. Er werde mit dem Derenvon Philadelphia, (s?rn. In g e rso ll) nicht nbereinstimmen, daß wiralle Amtseidc erlassen könnten.

chw. I n g e r so ll erklärte hier, daß er kein Wort gegen Amtseide, son-dern mir gegen politische Eide, gesprochen.

.nr. E h a m b e r ö bemerkte als Erwiederung, daß wenn ein Mann eü>Amt antrete, er einen Eid ablegen inüsse, daß er nickt nur seine A>»to-vflichtc» erfüllen, sondern auch die Urkunde unterstützen »volle, welche die-sem und jedem andern Amte in der Republik Dasei» giebt. Es wcrdrdies als ein Beweis der Achtung gegen die Urkunde angesehen, welche derGrundstein des Staats-Gonvernements und zugleich ein Beweis des be-stehenden Gouvernements sei.

s>r. D u n l o p sagte, wenn er denke, daß eine große Mehrheit der Eon-vention hinsichtlich dieser Frage anderer Meinung sei, so wolle er mandarauf dringen, sie irgend weiter zu verfolgen. Aber er wolle bemerke»,daß er den Vorschlag nicht ohne vielfältige vorangegangene Ucbcrlcgung