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Band I.
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Pennsylvarüschc Convention, 1837.

angeboten, wobei er vielleicht sorgfältiger zu Werke gegangen, als mancheGegner desselben gethan. Der Vorschlag sei nur darauf bedacht, denschon vorhandenen' Erfordernissen eine weitere Bestätigung zu geben....Wenn man uns sagte, es sei nichts an einem Amtseide, und daß er in der<-bat mit Amtsvcrrath verwandt sei, so könne er diese Lehre nicht anneh-mcu. Er halte das Erfordernis? von Eiden für wichtig, zumal zu einerZeit, wo nur zu Viele begierig seien, ihren Pflichten eine solche Bedeutungunterzulegen, wodurch alle coustitutiouellc Verbindlichkeiten Kraft undAnsehen verlieren würden. Es zeige sich nur zu wenig Achtung gegen die>n Bezug auf die Constitution aufgelegten Verbindlichkeiten. Wenn manMgc, daß politische Eide unbedeutend und von keinem Belange seien, so?nusse er das als einen Bc?veis ansehen, daß zu wenig Achtung gegen ir-gcnd eine constitutionelle Autorität an den Tag gelegt werde. Es sei unsdurch hohe Autorität gesagt worden, daß Jedermann das Recht habe, die^eiiststuftoii nach seiner eigenen Ansicht zu betrachten, und daß Jeder-wann die Verantwortlichkeit auf sich nehmen müsse, die Constitution undGesetze zu unterstützen, wie er sie verstehe. Die Herren, die sich gegendiese Verbesserung erklärten, möchten vielleicht ein so feines Gefühl mora-chcher Verbindlichkeit haben, daß sie eine Eidablegung entbehren könnten.Allein es gebe Viele, welchen mau wobl nothwendig einen Eid würde anf-allen müssen, ihre dem Lande schuldigen Pflichten zu erfüllen, und dieKonstitution aufrecht zu erhalten. Wenn Jemand die Bibel in die Hand"filmt, und sich feierlich zur Aufrcchthaltnng der Eonstitution der Verei-"lgtci, Staaten und des Staats verpflichtet, und Gott zum Zeugen seinerZierlichen Verpflichtungen anruft, so könne man nicht sagen, daß er nichtstarker zur Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten verpflichtetstl, als er es zuvor war. Ein Mann mag glauben, ,was er will, sobalds einen feierliche» Eid zur Aufrechthaltung "oer Eonstitution ablegt, sow>rd er sich von der Nothwendigkeit durchdrungen fühlen, die soüber-"ominene Verbindlichkeit zu erfüllen. Lassen sich in der Geschichte desLandes keine Beispiele aufstellen, welche die Nothwendigkeit des Erforder-est^ ins Licht setzen, daß jeder Beamter die Eonstitution der VereinigtenMaaten unterstütze L Sie seien allerdings schon gebunden, dies zu thun;r lc ' n ^ c . Geschichte des Landes zeige, daß in Zeiten heftiger Partei-Auf-gniig die Verbindlichkeit nicht geachtet worden, und die Staatsbeamtengewesen seien, ihre Pflicht gegen die Staaten höher zu achten, alsdie' , cl ' c sio der Allgemeinen Regierung schuldig .waren. Beinahe allerahm " ^latikou seien zu gewissen Zeiten gegen die Autorität des Gcnc-' -Gouvernements widerspenstig gewesen. Vor wenigen Jahren habensehen""'" in offenem stürmischen Aufruhr gegen die Regierung ge-«w 3 u ')k 06 sei für nöthig befunden worden, Gesetze zu verfügen undan sn 11 f F3 rf iffif »in ihn Gehorsam zu lehren. Es ist nicht genug«thh-sf 1 '. ^ & ' c Maßregel keinen Schaden thun könne. Es würde un-ftim! f ® utcö daraus erfolgen, wenn es darauf abziele, solcheals -^''bbeik den Staaten und den Vereinigten Staaten zu verhüten,Verb, Zeiten die Union beunruhigt, indem es dem Volke die

stütze,, ^" 01,6 lege, das Gouvernement der Nation zu unter-

runnwolle, daß die Union in ihre uranfänglicbc Verwir-dcnu e ^»ckünken mochte, so sei dies kein Argument gegen den Vorschlag ;st lan 3 e / als sie bestehe, seien wir zu deren Unterstützung verbunden.