Pennsylvamsche Convention, 1837.
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Donnerstag- May 18,1837.
Hr. M'D owell, vo» Bucks, legte den folgenden Beschluß vor, welcher"Uf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden, verordnet wurde.
^schloffen, Daß der zweite Absthnitt des fünften Artikels der Constitueio» sorrdcffert werde, daß die verschiedenen Richter der Suprcmc Court ihre Aemter wahrende»r Termin von fünfzehn Jahren bekleiden seilen, und daß die verschiedenen Prandc»!>chtcr der Conrten von Conunon Plcas, Oycr und Tcrmincr, Allgcuicincr Gefängniß.> "^iznng, der Waii'cn Court und der Puarrer Scsjions Court ihre Aemter wahrendZeitraninc von zehn Jahren bekleiden sollen.
da«' ^lch i o>se n, Daß der zehnte Abschnitt desselben Artikels dahin verbessert werde,verl'^ ' u " f wie folgt: Der Gouvcrnor soll eine gehörige Anzahl Friedensrichter in denichledcnen Canntics dieses Staates anstellen, soll aber in keinem Falle mehr als zweiOnU tinem Tannschip anstellen, wenn nicht ein schriftliches, von zwei Drittheilcll derliflcirtcn Wahlbürgcr des besagten TaunschjpS unterzeichnetes Ansuchen geschieht.Mßa ^ Friedensrichter sollen ihre Aemter für den Zeitraum von fünf Jahren bekleiden,z>r.5*1* l ^’ ct uns Ucbcrsnhrung von Mißvrrhalccn im Amte, oder eines schändlichen \J?tr-“Kns, oder auf die Addrcsse zweier Dritthciie von beiden Häusern des Gesetzgebendenabgesetzt werden.
tklseve ^ ^ 0 f f c . n ' t ’ cc Abschnitt des ersten Artikels der Constittttion so vorsein f keine Person unter vier und zwanzig Jahren ein Repräsentant
u nu ' "u^ daß der achte Abschnitt so verbessert werde, daß keine Person unter a ch te Zwanzig Jahren ein Senator sein soll.
. £ r - Krebs, von Schuylkill, legte folgenden Beschluß vor, welcherden Tisch gelegt und gedruckt zu werden verordnet wurde:ivjso Schlossen, Daß die Committcc über den ersten Artikel der Constituti.nange-Ässern i" untersuchen, ob es rathsam sei, besagten Artikel folgcndcrgcstalc zu vcr.
^ Die Amtzdancr der Senatoren soll zwei Jahre sein.ßch 'v r r stscygcbcndc Körper soll in jedem Jahre, am ersten Dienstag im Januar,3 ^Ä"»»cln, wenn er nicht vom Gouvcrnör früher zusammenberusen wird.u>^c,,^^.btsctzgcbcnrc Körper soll nicht Gewalt haben, in irgend eine zuni Gesetz ge-rder 3 rot * t>t ’ cc "Obrere Gegenstände oder Zwecke der Gesetzgebung aufzunehmen
wen .v' !crcini 3 cl '' noch irgend zwei oder mehrere verschiedene Anweisungen, auggcnomfür Werke und Verbesserungen, welche ausschließlich dem Staarc^ 1 rcn und von dcnlsclbcn unternommen werden.
^ta ita"" Bürger der Bereinigten Staaten ein Senator oder Repräsentant diesesses See wenn er ein Jahr lang zunächst vor seiner Wahl ei» Einwohner die
^raats gewesen ist.
diesen ^ k o sz e n, Daß die Committcc über den zweiten Artikel der Constirution angc^vevbczs-r^. ^ untersuchen, ob es rathsam sei, besagten Artikel folgcndergcstalr'zu
^rwa,^^' ^uuu'ud fähig sein soll, das Gonvcrnörs-Aint länger als zwei Termine zu
Kichtcr^^iL" ^"vernör, mit der Einwilligung und Genehmigung des Senats, diegewuv, )(!. r , u £ tcmt ^durt und die Borjitzcndcn Richter der Caunty Courtcn für eine3. <jn $ al ? f 3"hrc bestellen soll.
^chrcibee^» Gchnlss-Richter, Protonotarc, Rcgistratorcn, Recorder und Courrensjj £ ' mt> ssrrcdcngrichtcr vor» Volke für eine gewisse Anzahl Jahre erwählt werden,
^wicss,, Committcc über den dritten Artikel der Constitution an.
""bessern •' JU "'"ersuchen, ob es rathsam sei, besagten Artikel folgcndcrgestalt zu
ilMsjLui" Wt ! tcm ^bcr von ein und zwanzig Jahren, welcher sechs Monate
gewohnt hat, bei allgemeinen Wahlen zum Stimmen berechtigt ftm soll.