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Band I.
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Pemlsylvamschc Convention, 1837.

passiren, und dieselben dem Volke vorzulegen. Die Constitntion würdealsdann als die Constitntion von 1790 fortbestehen, abgesehen von denVerbesserungen, welche das Volk angenommen baden mochte. Er wider-setze sich Allem, was die Kraft und Wirksamkeit der alten Constitntionzerstören könnte, oder das; man irgend etwas mehr unternehme, als solcheVeränderungen vorzuschlagen, welche als Verbesserungen zu dieser Con-stitntion angenommen werden möchten, indem er glaube, daß man keineGewalt bade, die Constitntion von 1790 aufs Neue zu bestätigen und ihrgrößcreFeierlichkeit zu verleiben. Wen man von uns verlangen wollte, diealte Constitntion aufs Neue zu bestätigen, oder eine neue Constitntion zuverfassen, so würden wir die Grenzen unserer Vollmacht überschreiten.Der achte Artikel sei ohne Verbesserung durch die Committcc des Ganzenvassirt, aber es sei uns vom Volke keine Autorität verliehen zu sagen, daßdieser Artikel unverändert bleiben solle. Er würde, wenn nicht verbessert,unverändert steben bleiben, und dürfte dem Volke nicht vorgelegt werden.

Hr. M c r e d i t h bemerkte, daß, wenn die Convention das dritte Ver-kostn der Artikel wünsche, es etwas Leichtes sei, zu erklären, daß diesesdie Regel für die Zukunft sein solle.

Hr. I n a c r so ll war nach den von den Herrn in seiner Umgebunggemachten Bemerknngensvon der Ueberzeugung durchdrungen, daß derVor--schlag des Herrn von Adams die wabre Verfahrnngsart entbalte. Dadlllc um ihm bcr über den Gegenstand einverstanden zu sein schienen, sowolle er, wann diese ^rage entschieden, vorschlagen, die Regeln nochmalsznr Verbesserung zu übergeben, damit wir nicht,' nach wochenlangen Be-rathungen über einen Artikel, im Lagen verwickelt werden möchten—undrr brauche dieses Wort nickst etwa in einem beledigenden Sinne—die ebenso unerwartet, als beschämend sein möchten.

Hr. M c r e d i t h bemerkte, daß durch die Verfabrnngsart, in einerG'm,unter des Ganzen Verbesserungen für die Constitntion zn machenoder zu erwägen, und alsdann eine darauf folgende Verhandlung zu ver-langen, eine gute Gelegenheit zum Nachdenken und Usberlcgcn sich dar-bwte, weil ein Glied bei der Erwägung der Verbesserungen in der Con-^ontion, seine Stimme verändern könnte, vorausgesetzt, daß in seinemInnern irgend eine Veränderung vorgegangen. Es müsse hier eine ebcn-lo sorgfältige Ueberlegnng als bei dem Passiren von Bills Statt finden.Und eben deswegen solle die Regel zu drei verschiedenen Malen verlesenwerden. Das Verfahren sei ganz einfach.—Ein Wort als Erwiederungauf die Bemerkungen des Herrn von Union (Hrn. Merrill.) Die^ominittec des Ganze» habe den 8tcn Artikel ohne Verbesserung bcricb-wt. Die Convention wolle nach dem zweiten Verlesen über diesen Be-ulst abstimmen. Wenn irgend ein Herr die Ausstreichung des Artikelsor,chlagcn sollte, so würde dies ein Vorschlag sein, die Constitntion zuorbeffrrn. Sollte die Convention die Ausstreichung des Artikels gcnch-V^n, so würde dies eine Verbesserung der Constitntion sein: hvo'"st, so bleibt die Constitntion b c i in Alte n. So wird über dieik^ t,cr ^cflscrt c 11 Artikel auch nicht verhandelt, und sie werdenore volle Wirkung beibehalten ; kraft ihrer ursprünglichen Einverleibungr»>, / Constitntion von 1790. Hinsichtlich der nun befolgten Vcrfah-lm-f art ^ cö ’ 1,111 ststichvicl, ob ein Vorschlag gethan würde, die Regelneiner Committee zu übergeben, oder ob eine neue Regel vorge-sein ^'wde. Eine nochmalige Ucbergebung dürfte vielleicht das Desto