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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

Jöv. Pur 0 i a n c c sagte: Ehe ich meine Stimme über die der Eom-mittee vorliegende Frage abgebe, will ich für einen Augenblick um Auf-merksamkeit bitten, damit ich meine Gründe vertragen kann ; da ich beab-sichtige, gegen Das zu stimmen, was man für die populäre Ansicht derSache halten möchte, so liegt mir sehr viel daran, mit meiner Stimmeauch zugleich meine Gründe zi» geben.

In einem Puncte wenigstens stimme ich mit dem achtbaren sperrn vonPbiladclpeia (Syn. Biddle) »verein, daß keine Abänderungen in derbestehenden Eonstitution gemacht werden sollten, wenn nicht ein starkerund zwingender Grund für die Veränderung angegeben wird, und ausdiesem Grunde versichere ich, daß ich mich dem von einer Mehrheit derCommittee über die Anklagen öffentlicher Beamten gemachten Berichtewidersetzen werde. Ich kann eben so wenig glauben, 'daß es eine solcheVerbesserung ist, als das Volk zu dieser Zeit verlangt, als ich glaube, daßes zu irgend einer Zeit irgend ein besonderes Verlangen nach dem Gegen-stände kund gegeben. Ich appcllire an die Freunde der Reform, einerweisen Reform, ob es nickt besser ist, sich vor der Hand mit solchen Ver-besserungen zu begnügen, deren Genehmigung vom Volke sich mit Sickcr-beit erwarten läßt, und andere minder wichtige unberührt zn lassen, nnrsie später unter der Vorkehrung für künftige Verbesserungen einzuschalten.Bis jetzt, niein Herr, sä,weben wir noch in Ungewiffhcit,'in welcher Formdie Verbesserungen dem Volke vorgelegt werden sollen, ob in abgesondertenVorschlägen, oder als ein Ganzes. Befolgen wir die letztere Verfab-ruugsart, setzen wir da nicht die Verbesserungen, die uns so sebr amHerzen liegen, aufs Spiel, indem wir andere mit ihnen verbinden, dieweder vom Volke verlangt, noch durch irgend einen allgemeinen dringen-den Notbfall gefordert werden? Wenn die Verbesserungen in abgeson-derten Theilen vorgelegt werden sollen, so möchte die Menge derselbenriur Verwirrung hervorbringen, und vielleicht eine oder mehrere unserers'ieblingsregcln dadurch nnänwcndbar werden. So weit sich meine Be-obachtungen erstrecken, ist keine Unzufriedenheit mit dem der Erwägungvorliegenden Artikel bezeugt worden. Aber, mein .Herr, andere und zwarstärkere Gründe haben auf die Stimme, die ich jetzt abzugeben im Begriffsbin, Einfluß gehabt. Die Verfabrungüart in Fällen der Anklage öffent-licher Beamten steht im innigsten Zusammenhange mit der des gerichtlichstVerhörs durch eine Jury, wie der ausgezeichnete Herr von PhiladelphiasHr. Sergeant) eben so klar als beredsam bewiesen hat. Es st"hverwandte Bcrfahrungsarten, und verdienen nn't gleichem Reckte alsheilig und unverletzlich angesehen zn werden. Derselbe Grnnd, welcheruns verleiten möchte, die eine abzuschaffen, sollte mit gleicher Starke hin-sichtlich der andern auf uns wirken — und verfaßten wir jetzt eine »eusConstitiition, anstatt eine alte zu verbessern, so würbe die Ueboreinstliu-mung des ganzen Senates in der Ueberfübrung des Angeklagten mir aweine viel billigere Vorkehrung einleuchten, als die einer bloßen Mcbrbeir-Dieses Argument würde noch mehr an Stärke gewinnen, ivenn >rge»eine Einschränkung in der Amtsdaucr der Senatoren gemacht wmbe-Angenommen, der Senat würde, anstatt auf vier, nnr auf zwei 3 at 'Verwählt, wovon die eine Hälfte jährlich abtreten sollte; dadurch, nie!Herr, würde die angeklagte Partei sich vor cinom Körper verantwortemüssen, dessen eine Hälfte'erst kürzlich erwählt worden, und vielleicht ader Aufregung Theil genommen und ihre Wahl derselben zu verdank