Band 
Band I.
Seite
321
JPEG-Download
 

321

Pennsylvamsche Convention, 1837.

wn, hat bnt geheiligten Charakter des gerichtlichen Verhörs durch eineJury erklärt, indem sie es für die sicherste Schutzwache der Freiheit, undfür den stärksten Schild gegen Unterdrückung hält. Wenn der niedrigsteBürger durch die giftige Zunge der Verleumdung beschimpft wird, undwenn er versucht, sich gegen seinen Verleumder zu rechtfertigen, findet,daß sein guter Name, der ihm tdcnrcr als das Leben ist, durch den Aus-spruch von Männern seines Gleichen vor Verunglimpfung geschützt undgesichert wird ; und nur der e i n m ü t H i g e Ausspruch derselben kanntbnt den Stempel der Ehrlosigkeit aufdrücken. Allein dieser Bericht for-dert uns auf, unsern guten Namen, unsere werthesten Interessen, derEntscheidung einer bloß e n Mehrheit eines Körpers zu Unterwer-ken, dessen Glieder ohne Rücksicht auf Unparteilichkeit gewählt, durch kei-ve heilsamen Einschränkungen gehemmt, durch Partcicifer aufgeregt, undvielleicht durch weiter entfernte Zwecke eingenommen sind. In der Rechts-Bill steht die Erklärung, daß kein ex post sacto Gesetz passirt werden soll.Mein, welches Gesetz hat jemals Uebelvcrhalten im Amte genau be-stimmt—welches Gesetz kann !cs in der That jemals genau bestimmen?Welches Gesetz setzt die Strafe fest, nachdem es so bestimmt worden? Derniedrigste, verworfenste Verbrecher kann nicht zur Strafe verdammt wer-den, wenn nicht vorher durch ein Gesetz das Verbrechen genau bestimmtU"d die Strafe zuerkannt worden ist, welche auf das Begehen desselbenwlgen soll. Aber der Senat, mein Herr, sitzt in Fällen öffentlicher An-lagen, nicht nur, um die Thatsachen zu entscheiden, sondern den nnsckul-digen oder verbrecherischen Charakter jener Thatsachen zu bestimmen, undwenn so bestimmt, die Bestrafung festzusetzen vom geringfügigsten Tadelbis zu dem gänzlichen Unfähigmachen für die Verwaltung eines chrenvol-M, wichtigen, oder einträglichen Amtes. Man hat vorgeschlagen, meinHerr, alles Dieses einer bloßcnMehrheit eines Körpers anzuvcr-wauen, von welchem nicht weiter appellirt werden kann, dessen Richter-wruch unwiderruflich ist. Er möchte doch gerir wissen, wenn, um einengeringen Maßstab anzunehmen, einem Bürger sein guter Name gesichertwurde, ob dann nicht mehr als siebcnzehn von drei und dreißig Gliedern. Senates erforderlich sein sollten, um ein Urtheil über die Höchsten Rc-s^nngsbeamten auszusprechen, vielleicht gar ihren guten Namen zu vcr-tzeu ? Vielleicht möchte sich ein Glied dieses Tribunales entfernen, odernnt stimmen wollen, Krankheit oder eine andere Ursache dessen Gegen-,~ t art verhindern. Nichts desto weniger würden diese Umstände den stärk-s 'j" Einfluß auf die Entscheidung haben. Fragen möchte er doch, ob einw i d ^McrstuHl ein hinreichender Schutz der Freiheit des Bürgers sein

einem andern Gesichtspnnctewelche die Veränderung auf

. Er sagte, der Gegenstand müsse noch aus eiErachtet werden. Dies sei die Einwirkung, i

conservativcn Principien der ConstitiMon selbst haben wurde. ,lbm Volk seine Constitntion abfaßte, so vertheilte es, um sie unverletzt zuerhalten, die übertragene Gewalt in drei Departemcnte, durch cintack eund abgesonderte Nebemweiae von einander getrennt, so day cmgedeö ant

Oslä ***k.-. - • • '

^8 andere hemmend einwirken, und die unrechtmäßige Anmaßung dirGewalt verhindern möchte, was die unvermeidliche Folge einer Vercungung der Machtvollkommenheiten der Regierung sein wurde. DarausRepräsentanten und der Senat bilden das Gesetzgebende sparte,vwnt; das Erstere hat die Vollmacht, Anklagen öffentlicher -eamttu