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Pennsylvanische Convention, 1837.
wiederhole es, daß er die Aufwerfung der Frage nicht beabsichtige, Allein,oe glaube, daß Uuauuehmlichkcitcu daraus entstehen würden, wenn manEtwas als eine Verbeffcrung berichte, was die Cvnstitution nicht abän-dere, sondern sie ganz beim Alten lasse. Denn, wenn er der Sache wei-ter auf den Grund gehen und annehmen wolle, daß wir zuletzt eine An-ßabc^der von uns in der Coustitution gemachten ^Verbesserungen, diedamals in unser Tagebuch eingetragen waren, für unsere Eonstltucntcnausfertigen wollten, so werde Manches als eine Verbesserung erscheinen,was in der That keine Verbesserung sei, da die Worte der KonstitutionWlbst beibehalten worden. Dies falle ihm daher aus dieser Ursache alstadclnöwerth auf. Wir seien hinsichtlich dieser Sache in Verlegenheit....Er könne sehe», worin sie bestehe, und er denke, daß er deutlich sehen kön-ne / daß die Convention ihr entrissen werden solle, durch die zur Revidi-ruug^der 7tcn und 39sten Regel gestern bestellte Committce. Sie habeClc Vollmacht, solche Veränderungen in den Regeln zu machen, als sie für^athsan, halten mochte, und sie werde entscheiden, ob nach dem Berichteor Committec des Ganzen über einen besondern Artikel, für diesen Arti-wl der Constitntion gestimmt werden solle oder nicht. Wofür sie stimmenwerde, damit werde'man zufrieden sein. Wenn der Abschnitt und die^rbcsierungc», die jetzt in der Committee des Ganzen berathen würden,q°'n Hause vorgelegt werden sollten, so habe man vernommen, daß einErschlag für einstweilige Verschiebung gethan werden würde; so daß"wn alsdann gar nicht nach ^Uebereinstimmung, oder nach der cinstweili-W zweiten Verlesung fragen würde. Er sei geneigt abzuwarten, biswse Committee der Convention einen Bericht vorlegen würde, wie sieErfahren wolle. Es sei nöthig, daß die Herren mit Sorgfalt zu WerkeWeil, denn die Sache sei in der That mit Schwierigkeiten verknüpft....Es werde einiges Nachdenken erfordert, um eine richtige Regel zu ent-/swn, die ihnen zum Leitstern dienen könnte. Die Verlegenheit sei derMch, in welche ein gewisser Gouvernör versetzt wurde, als man seineEwigkeit, Gericht zu halten, aus die Probe stellen wollte. Der FallSlnh so. erzählt: Es war ein Fluß, über welchen eine Brücke führte.
°-m einen Ende der Brücke war ein Galgen errichtet, und ein Jeder,bitt * ti0lt der entgegengesetzten Seite kam, mußte gefragt werden, wo-x.. ".llehe? Wenn er die Wahrheit sagte, so mußte ihm freie Passagedem n» werden; aber wenn seine Angabe falsch war, dann sollte er auMa ® a ^9 cn am andern Ende der Brücke aufgehängt werden. Eintete"" weidete sich, und als er gefragt wurde—wo er hingehe ?—antwor-n „„ cr ' cr gehe, um an jenem Galgen aufgehängt zu werden. Das seieben das Räthsel. Würde er gehängt, dann sprach er die Wahr-
nun
dc"s^r soHke nicht gehängt werden'; aber wenn er nicht gehängt wür-'J? wbach er Unwahrheit, und sollte gehängt werden.
, So sind Wir hier in dieselbe Schwierigkeit verwickelt. Wenn wir ver-Ässern, so ist es keine Verbesserung. Verbessern wir nicht, so dabei, wirrwe Verbesserung. Können wir eine Verbesserung machen, und doch zugleicher Zeit keine Verbesserung haben? Wenn die Committee die Ver-Besserung annehme, so werde sie sich in dieselbe Verlegenheit versetzt sehen,den gelehrten Richter hinsichtlich des Galgens verwirrte. Swwerde eine Verbesserung haben, die doch keme Verbesserung s«. ’««
° e,e Committee, welche über die Regeln bestellt worden, an d,c Conven-,berichten sollte, so werde man e,ne Gelegenheit haben zu erwägen