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Verhandlungen und Debatten.
breiten, daß die Reformsfreunde, blos der Veränderung wegen, alle £1^le der Eonstitntion zu verändern wünschten, und um gewissen Herren ® f *legenhcit zu verschaffen, gelehrte Reden zur Vertheidigung der ttnabkä»^gigkeit der Gerichtsbarkeit, und der "Unverlctzlichkeit deö gerichtlichesVerhörs durch eine Jury" anzubringen, da doch keiner der hier Anwesen-"den irgend einen Wunsch hege, die eine zu vernichten, oder die andere Zübeeinträchtigen. Die Neformsfreunde wünschten nur eine den Wünschendes Volkes entsprechende Reform. Sie wollten nicht Theorien versuchen,wie schön sie auch Denen erscheinen möchten, welche sie vorschlagen, under fordere sie seht auf, die Erörterung von Gegenständen ruhen zu lassen,die außer dem Bereiche der gewünschten Reform liegen, dafür diejenigenTheile der Eonstitution vorzunehmen, welche der Verbefferuug nöthigdürften.
Da er einmal am Sprechen sei, so wolle er dem .Herrn von NortbaEton ein Paar Worte sagen, als Antwort auf Das, was dieser Herr jss-stcrn gesagt. Die Bemerkungen des Herrn seien darauf hinaus gegan-gen, die Unfähigkeit des Volkes zur Selbstregierung zu zeigen.
Hr. Porter erhob sich und sagte, er habe nicht gesagt, daß das Volkzur Sclbstrcgiernng nicht fähig sei.
Hr. B r o w n sagte, der Herr von Nortbampton möchte die Ausdrucks-weise, deren er sich bedient, genauer bestimmen, wenn er, nach einigesNachdenken, es für rathsam halte, sie genauer zu bestimmen; aber er(Hr. B.) irre sich nicht in dem Schlüsse,'den er aus des Herrn Ausdrucksweise ziehe, welcher darauf hinauslaufe, zu zeigen, wie geneigt das 3S° Lfsei, unrecht zu thun.
Hr. Porter: Der Herr muß meine Erklärung annehmen. Ich ^be nicht gesagt, was er mir in den Mund legte.
Hr. B r o w n: Ich habe eiu Recht, meine eigenen Schlüsse aus desHerrn Bemerkungen zu ziehen, wie er sie auch immer genauer bestimmenmag.
Hr. Porter: Ich rufe den Herrn zur Ordnung. Er citirt meineWorte fälschlich, und beharrt bei seiner falschen Darstellung dessen, wasich gesagt.
Hr. B r o w n, Ich habe ein Recht, mein Herr, aus der von de»'Herrn gebrauchten Argunientation einen Schluß zu ziehen.
Hr. P o r t e r: Ich rufe den Herrn zur Ordnung.
Der Vorsitzer sagte: Der Herr von Philadelphia Eauuty ist J lirOrdnung gerufen worden.
Hr. Porter: Ich sagte weder, was er mir beilegt, noch sonst irgendEtwas, woraus irgend ein Herr einen solchen Schluß ziehen könnte.
.Hr. B r o w n sagte, der Herr von Nortbampton möge seine eigeneAuslegung seiner eigenen Ausdrucksweise haben, aber cr'(Hr. B.) bamein Recht, zum Beweise zu sagen, welche Schlüsse man aus der Argumen-tation des sperrn von Nortbampton ziehen müsse, obgleich dieser He>jetzt seiner Ausdrucksweise und seiner Argumentation eine Deutung gehemöge, welche er wolle. Er (Hr. B.) wolle es indessen der Eonvcntw