Band 
Band I.
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374
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374 Verhandlungen und Debatten.

Niemand soll ohne eine Mehrheit der anwesenden Glieder überführtwerden.

Die Abänderung, die von den zwei Gliedern der Committee, welche ge-sprochen, empfohlen worden, macht keinen Tbcil ihres Berichtcö aus.Er finde sie nicht in dem Berichte selbst; sondern dieser lege unS blos denBorschlag vor, eine Mehrheit an die Stelle zweier Drittel zu setzen, alsdie in allen Fällen öffentlicher Anklage zur lleberfsthrung erforderlicheAnzahl. Was werde das Ergebniß dieser Veränderung sein ? Man sa-ge, daß durch sie alle Gerichtsbeamten dem Volke mehr verantwortlich ge-macht wurden. Desgleichen sage man, daß nach dem jetzigen Systemeeine Ueberführung auf öffentliche Anklage fast unmöglich sein würde. Erhoffe, sie werde so lange unmöglich sein, bis zwei Drittel überzeugt wären,daß der Angeklagte der ihm znr Last gelegten Pflichtverletzung schuldig sei iund er sei zu Gunsten solcher Vorkehrungen, welche sie in der Erfüllung,ihrer Pflichten unabhängig machen würden. Ick will mich jetzt nicht auseine Argnincntativn über die wichtige das Gerichtswesen betreffende Fra-ge einlassen — das mag ein andermal geschehen, Nur eine einzige Be-merkung sei mir erlaubt: Bei der Aufstellung eines Systems des Ge-richtswesens für die Republik sollten wir unser Augenmerk hauptsächlichdarauf richten, es so anzuordnen, daß wir dadurch "in den Stand gesetztwürden, uns die Dienste der bcstcu und weisesten Männer zu sichern. Wwkönnten nicht erwarten, daß eine Eonstitution im Innern des Mensche"Wunder hervorbringen solle. JchRücksicht allerStaatsbcainten sei es eineHauptsache, ihnen alle Versuchungen zu einer Pflichtverletzung zu entzie-hen. Wcun diese Vorkehrung dem Volke znr Annahme zugesendet wür-de, so werde mau fragen, ob sie dem Geiste der Weisheit und Gerechtig-keit gemäß sei. Einige Herren haben sich beklagt, daß die Richter bei»Volke zu ferne stehen — daß sie nicht nur Gott, sondern auch Mensche"furchten sollten. Allein, wenn sie Gott vor Augen hätten, so brauchte"sie sonst Niemand zu fürchten. Sowohl wir, als' sie, werden dann sichresein.

Es sei unsere Pflicht, solche Dorkchrnngcn zu treffen, mittelst welcherw r uns der Dienste der besten und weisesten Männer versichern könnten rund beeinträchtigen wir sie nicht, wenn wir vermöge einer Vorkehrung,als jetzt vorgeschlagen worden, zugeben, daß sie, vielleicht ohne Sck"^-abcr jedenfalls mit Schaum und Schande/ fortgeschickt werden ? DenVorschlag der Eommittee betrachte er als völlig unvereinbar mit den wich-tigen Zwecken einer Eonstitution.

Hr. Clark c, von Indiaua, sagte, er hoffe, daß wir über das Aufbre-chen der Eommittee abzustimmen im Stande sein tvnrden. Er sei durchdie während der letzten vier Tage in der Committee stattgehabte geschickteund interessante Erörterung sehr erbaut-, und wie er hoffe auch aufgeklartworden. Er würde sich nickt erhoben haben, wenn es nicht darum gestb"*he, ein Paar Bemerkungen des Herrn, der soeben zu sprechen aufgehört,auszulegen.^ Dieser Herr habe die Meinung ausgesprochen, daß wir un-sere Autorität von der Acte der Gesetzgebung- ableiten. Er wolle fragt"-woher die Gesetzgebung ihre Autorität habe L In der Evnstitntion werdeverordnet zu erklären, daß das Gouvernement für die Freiheit und^Glück-seligkeit des Volkes angeordnet sei. Das Volk habe einige Unzufrieden'hcit mit der bestehenden Eonstitution au den Tag gelegt. Im Jahre