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Band I.
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Pennsylvanischc Convention, 1837.

selbst fei stets eine itnqehcnre Masse von Gelehrsamkeit in allen Fächernder Rechtwissenschaften anzutreffen; und daselbst babe der angeklagteBeamte jederzeit den sichersten Schutz zu erwarten, den die Landesgesetzeihm gewäbren kennten. Uebereinstimmung sei gleichsam das Lebensprin-cip eines gerichtlieben Berbers durch eine Jury. Weher kemmt das, undwarum wird es se sehr gerühmt? Dieses Berber durch eine Jury istfür Fälle bestimmt, we Eigenthum, guter Name, Freiheit und Leben aufdem Spiele lieben : und die Jury ist aus verschiedenen Theilen zusammen-fKi'rtjt. llebereinstimmnng wird erferdert, um die Möglichkeit der Par-teilichkeit eder des Vorurc'heilS zu «erbitten ; denn ein einziger Mann vonder Anzahl kenne einen gerichtlichen Anssprnch Verbindern. Worin ge-steht nun der Eharakter dieser hoben Anklagnngs-Eourt, und was sindibre Sicherheiten und Einschränkungen L Sind nicht ihre Glieder unterdem das Land durchdringenden Parrei-Einflnffe zusammengebracht wor-den ? Sind sie nicht durch Partei-Bande an einander gefesselt? Könnenwir von einem solchen Tribunale eine treue Handhabung der Gesetze er-warten L Können wir in Zeiten der Aufregung uns auf sie, als einenKörper von Berbörenden mit, Sicherheit verlassen, daß sie irgend einemEinflüsse in ihrer Umgebung unzugänglich sind? Sollen wir unsereRichter nicht in demselben Grade vor boshafter Anklage sichern, als wirden niedrigsten Uebertreter der Gesetze sichern, wenn er nach einer gericht-lichen Untersuchung bestraft wird ? Nach seiner Meinung sei es etwas We-sentliches, daß der ganze Körper sich znrUeberführung einerPerson vereinige;aber wir haben blos die Uebereinstimnng von zwei Dritteln verlangt. Sollenwir die Vorkehrung aufbeben ? Wir baden viele triftige Gründe zu Gunstenihrer Beibehaltung gehört, und gestern vertagten wir, indem wir uns daraufgefaßt machten, daß wir deute dieGrnnde der Gegner derselben hören sollten;und man setzte als gewiß voraus, daß diejenigen, welche irgend eine Ver-änderung in dem vorgeschlagen, was er sich nicht scheue, unsere "unver-gleichliche" Eonstitutiou zu nennen, starke und wichtige Gründe für dieVeränderung in Bereitschaft haben wurden. Allein, was haben wir ge-bort L Zwei Zerren von dieser Mehrheit haben gesprochen und keinervon ihnen habe die Verbesserung unterstützt. Beide stützten sich darauf,baß die vermöge der Stimme einer Mehrheit aufzuerlegende Strafe sichU'cht auf das Unfähig machen, in Zukunft irgend ein Amt unter der Re-publik zu bekleiden, erstrecken solle. Allein 'ein Uufähigmachen für dasAmt, welches Jemand bekleidete, ist in den Augen des Tugendhaften undErleuchteten eine eben so große Schande, als das Unfähigmacheu für alleandern Aemter. Die Eommittee berichtet, wie folgt:

. Die Mehrheit der Eommittee, welcher der erste Artikel der Eonstitutiou'Übertragen war, berichtet ehrerbietig:

Daß sie den Gegenstand in Erwägung gezogen und sich vereinigt hal-ben ersten und dritten Abschnitt des "besagten 4ten Artikels der Eonstitu-uon ohne irgend eine Abänderung, und den zweiten Abschnitt besagten Ar-"kelS mit einer Verbesserung zu berichten, nämlich: Davon die Worteausznstreichen "zwei Drittel", und anstatt deren einzuschalten "eineMehrheit", jo daß der Abschnitt lauten mag, wie folgt:

Abschnitt 2. Alle Anklagen öffentlicher Beamten sollen vom Se-nate nnterzucht werden. Wenn'er für diesen ZweckSitzungen halt, sollenbie Senatoren vorher einen Eid oder eine feierliche Bekräftigung ablegen.