Pcnnsylvanischc Convention, 1837.
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Konstitution einzuwenden; ausgenommen, daß manchen Leuten gesagtwerden möchte, wir führten die Gesetze desDraco ein, etc., etc. Des-wegen wolle er sie unangetastet lassen. Er würde auch nichts gegen dasErfordcrniß einer einmütkigen Stimme des Senates zur Uebcrführunga»f öffentliche Anklage einzuwenden haben, wenn zugleich fnr eine andereund bessere Absetzungsart oder Veränderung Vorkehrungen getroffen wä-wn; denn alsdann würde vielleicht Niemand so thöricht sein, sich selbstund die Republik mit der langweiligen, kostspieligen und nutzlosen Ver-mbrnngsart der öffentlichen Anklage zu belästigen.
. Hr. B a r n i tz bemerkte, daß die, über den der Convention vorliegen-den, Gegenstand stattgehabte Erörterung den Herren unabsichtlich Gele-genheit gegeben habe, einige sehr wichtige Fragen zu erörtern, und untermesen die Frage über die Gewalt dieses Körpers, als cristirend unter denAsseinblp-Acten. Da er sich über die erwähnten Gegenstände vollständi-ger anszusprechen wünsche, als er heute Zeit dazu haben werde, so schlageer vor, daß die Committce die Sitzung schließe, Fortschritte berichte, undum Erlaubniß nachsuche, am Montag wieder zu sitzen. ,
r die Order angenommen worden, schloß die Eommittec die Sitzung,beichtete Fortschritte, und erhielt Erlaubniß, wieder zu sitzen, undDie Convention vertagte.
Montag, May 22, 1837.
chcr I' c r erhielt Erlaubniß, folgenden Beschluß vorzulegeit, wel-^ Zweimal gelesen und angenommen wurde:
im n ' ® a * 5 " Minute» der Derhaiidlungen in der Eomiiiittcc des Gan-
der , ^ Morgen, unmittelbar nach drin Verlesen dcg Tagebuches der Dcrhandlnngcnrcrlcftn werden, es sei denn, daß dasselbe durch eine Abstimmung der‘" cn erlassen werde.
^ sdann wurde das Tagebuch der Committce des Ganzen verlesen.Schluß * c ' von Philadelphia, legte den folgenden Eingang und Bc-
.sintemal, einigt Glieder Mest« ^onvciürcn wwnsvi>cn ;
Uinfaufl und die äußersten Grenzen der Gewalt dieje und für j>ch lclbst bc-
t°"'al. diese Frage, wie interessant und 'gereich- st- auchi <m berichteten
^"htet sein mag, mit der Erörterung ■ J.2 MammtfllWt u 'i c „
Verbesserungen weder in nothwendigen, noch zweckn, ß g »„gxaen, völlig unbestrittenfern al« die Vollmacht, jene Derbcsseriingen dem Volk o ^ ^uttttc
l?! Und sintemal, es höchst unzweckmäßig jeiu erur c, speculativcr
?e>t, während seiner regelmäßigen Sitzungen, auz o g.Mischen Reformen sich rcrc>-sthaffenheit zu verwenden, ehe man über die wichtigsten z - M . n ull Sinne
"W. welche das Volk zur Zeit der Zusammcnberufung d.ejcr ^onoe
D'e schlössen. Daß der Gebranch dieser Halle, st '«>» als^flt darüber hat, an drei auf einander folgenden Tagen, zwstcha.n, mag, össent.^lachmittags, denjenigen Dclcgatcn verstattet werde, deren W im ^„vcntion zuüchc Anreden oder Vorlesungen über die Machtvoiltommrnbe . regelmäßigen
galten, so daß dieser Gegenstand von unnöthigcr Erörterung ' >
Gesibüstc einer jeden täglichen Sitzung ausgeschlossen bleiben >' 3-