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Verhandlungen und Debatten.
Zusatz« oder Erläutern ngs-Regel.
Werm die Committe«« berichten, daß in einem Artikel keine Verliesserung nothwendig ist, so soll der Bericht zuerst in Committee des Ganzen,und Nochmals auf zweite Verlesung erwogen.werden. Verbesserungenmögen entweder in Committee des Ganzen, oder auf zweite Verlesungangeboten werde«, die Committee» mögen Verbesserungen berichtet habe»oder nicht, und falls man sich weder in Committee des Ganzen, noch auszweite Verlesung vereinigen wird, so soll die jetzt eristirende constitutionelleVerfügung bestellen.
Hrn. S terigcre, von Montgomery, wurde auf Ansuchen die Er-laubniß ertheilt, folgende Beschlusse anzubieten, welche auf den Tischlegt »nd gednrckt zu werden verordnet wurden:
Be sch l o si e«, Daß dic Constitntion der Committee des Ganzen zum Behuf einerVerbesserung übergeben werde, in welcher ein jeder Artikel in solcher Ordnung, als b«Committee vorschreiben wird, erwogen werden soll.
B c sch l v ssc n, Daf, bei Vornahme irgend eines Artikels der Conftikution in CoM'mittee des Ganzen, dic Verbesserungen, welche dazu von irgend einer Committee »>ög^anempfohlen worden fein, und solche andere Verbesserungen, als von irgend einem Delk)gatcn inhgcn vorgeschlagen werden, darin erwogen und entschieden werden sollen, worimwsolcher Artikel nebst den Verbesserungen zu demselben, über welche die Committee desGanzen sich wird vereinigt haben, der Convention berichtet werden soll, um ausVerlesung erwogen zu werden, nachdem alle Artikel der Constitntion in Committee be»Ganzen werden erwogen worden sein. Dic nämliche Ordnung soll bei allen neuen, ! utConstittitton vorgeschlagenen Artikeln beobachtet werden.
B c sch l o sse n, Dasi, wenn irgend ein Artikel der Constitntion auf zweite Verlest^vorgeuomlncn wird, dic Verbesserungen dazu, über welche dic Committee des G>'»b"einig geworden, «nd solche andere Verbesserungen, als von irgend einen, andern Dclclb''tcn mögen angeboten werden, erwogen und entschieden werden sollen, und dic Verbetn'rungen zu solchem Artikel, worüber »um auf zweite Verlesung mag einig geworden(im stall irgend einiger) sollen zinn Behuf einer dritten Verlesung aus solche Zeit, 1,1dic Convention bestimmen mag, ins Reine geschrieben werden.
Vierter Artikel.
Nachdem derPrästde» t die letzten Samstag unbeendigten Geschäfts,nämlich die Erwägung des vierten Artikels der Constitntion, als die nächstefolgende Tagcs-Ordnnng verkündet hatte, schlugHr. Carle vor, die weitere Erwägling des Gegenstandes auszusäst^ben, um den ersten Artikel vorzunehmen.
Der Präsident war im Begriffe, die Frage in der üblichenvorzulegen, nämlich: " Will die Convention zur Erwägung der nnbecndigten Geschäfte schreiten?" als
Hr. Read zu verstehen gal, daß, da der Herr von Philadelphia ^Verschiebung zu einem besondern Zwecke vorgeschlagen, dessen Bor>ast sder Ordnung gemäß sei. Wäre der Vorschlag ein bloßer Verschieb»''»Vorschlag gewesen, so würde er blos gleiche Bedeutung init dem 9™»haben, welcher soeben von dem Präsidenten ausgegangen. Aber derVschlag beantrage einen Aufschub, um den ersten Artikel vorzunehmen.
Hr. M e r e d i t h gab an, er habe einige Tage lang die Bemerk«»^gemacht, daß, wann die Convention zur Tages-Ordnung, welches diewägnng des vierten Artikels war, schreiten wollte, beständig Dorsast szur Verschiebung des Gegenstandes geschahen. Hier sei nichts zu »