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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

che auf jede Mannichfaltigkeit menschlicher Thätigkeit und IN eil schlicht"Interesses ausgedehnt werden kennte, sendern vielmehr selche allgemein^Gewalt und Pflichten, als zum täglichen Wirkungskreise der Conventiongehörend betrachtet werden möge.

Also, mein Herr, (sagte er) was ist unsere Pflicht? Er habe es vonMitgliedern in dieser Halle, wenn nicht mit ausdrücklichen Worten, dochdurch Argumente, welche nicht mißverstanden werden konnten, behaupte"/und mit der größten Zuversicht behaupten -hören, daß die ganze Pflicht derConvention Veränderung sei, daß wir hierher gekommen, um zu vcraPder», abzuändern und zu verbessern. Daß das Volk dies von uns verlangt/und daß die Veränderungen ihrem Wesen nach von großem Umfangtvollständig und radical sein mußten.

Hr. Vorsitzer (sagte Hr. B.) ich stimme keinen solchen Ansichten bei ;ich habe keine solche Pflicht übernommen ; es ist mir keine solche Lestablnng ertheilt. Als Mitglied dieser Convention bin ich hierher gekom>»c»,und um die Pflicht, wie ick, sie verstehe, genau zu bezeichnen, so besieht " c *nicht in Veränderung oder Abänderung, sondern vielmehr in UntersPchnng der Dicnlichkeit, die Constitution abzuändern oder zu verbessern.stehe unter keinem Befehle, ich bin keiner Anweisung unterworfen,habe mich zu nichts anheischig gemacht, ich fable mich frei, nach eigchPGutdünken, nach eigner Uebcrlegnng, nach eignem Urtheile zu verfaßreu.

Erlauben Sie mir also (sagte, Hr. B.,) zu fragen, kraft welcherrität sind wir hier? Aus was für einer Quelle leiten wir unsere GcwK'her ? Es sei von Mitgliedern gesagt worden, daß wir uns vermöge osunmittelbare» Autorität des Volkes hier befänden—mit aller Ebrerl"^kung gegen das Volk, sei er von der Meinung überzeugt, daß wir kraft deGewalten hier seien, welche die Gesetzgebung in den verschiedenen d>Convention betreffenden Acten errichtet und ertheilt habe. Die erste^crmächtige die Bürger, in Bczng auf dieselbe durch ihre Stimmen zu cntsiist"den ; und die zweite schreibe deren Versammlung, ihre Organisation ""die Art und Weise vor, wie unsere Verhandlungen wirkende Kraft erh^'ton sollten. Er kenne keine andere Autorität, als die so ertheilte,wenn die Mitglieder Gewalt oder Anweisungen aus andern Quelle"leiteten, so thue er es gewiß nicht.—Zwar habe er Verbesserungen ü'tf 1 -'von Solchen vorschlagen hören, deren Meinungen er werth 'balch/durch das Organ der Presse; aber es sei ihm nichts von einem bcsstP.den Charakter auferlegt, welches im Geringsten Dem widerstreite,daS Resultat seiner eignen Prüfung sein mochte.

Es findet (sagte Hr. B.) allerdings eine gewisse Zweideutigkeit i» ®Ausdrucksweise der letzten Gcsctzgcbungs-Acte statt, aber bei gcbP'gPrüfung wird man finden, daß auf das'vermuthete oder wahrschc>""H,Ergebniß unserer Verhandlungen hingewiesen ist, und daß ]eher Vermuthung gemäß Vorkehrung getroffen sind, ohne im Gering'eine Controle in Bezug auf unsere Berathungen anzudeuten.

Hr. Vorsitzer, (sagte Hr.B.) in den Verhältnissen, welche zwischen, jstituent und Repräsentant bestehen, werden zwei Arten von Autoritär ^theilt — die eine ist amtömäßig, und enthält besondere Anweisungen,■ ^eben, wenn die Pflicht übernommen lvird, der Nepräscntant Folge z" ^stell verbunden ist —• die andere erhebt sich, wie der Herr aus Ph""