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Band I.
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Pelmsylvamsche Convemio», 1837.

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stimme mit dem Herrn aus Philadelphia (Hrn. E h a u n c c y) über*daß es bei Erörterung dieses Gegenstandes nothwendig sei, an diequelle zurückzugeben, aus welcher die Gewalt der Convention abgeleitetwerden sei. Wo, mein Herr, liegt die Quelle unserer Gewalt? 'Ist sie,w>c gesagt worden, von der Gesetzgebung abgeleitet? Keineswegs. DieGesetzgebung konnte uns nicht die Gewalt ertheilen, auf deren Besitz wir-wsprnch machen. Auch konnte die Gesetzgebung jene Gewalt nicht cin-Mranken oder beg enzen. Herr Vorsitzer,'wir sitzen hier kraft der Anto-RU souveränen Volkes dieser Republik. Die souveräne Gewalt hat"«unsere Aufgaben angewiesen. Die Quelle unserer Gewalt ist jenes"lchatzbare Frcibcits-Princip, welches in dem zweiten Abschnitte unserer^">to-Bill anerkannt ist: " Alle Gewalt beruht im Volke, und alle freiens^^wrnngen beruhen auf seiner Autorität, und sind zu seinem Frieden,L ,jL r ^^erheit und Wohlfahrt eingesetzt. Zur Beförderung dieser End*L, l " c !'gt es zu allen Zeiten ein unveräußerliches und unantastbaresQt f 'v >oine Regierung auf solche Weise, als es für schicklich halten mag,fern * w Crn ' umzugestalten oder abzuschaffen." Hier, mein Herr, in die-^. „wbehaltenen, verwahrten und unschätzbaren Principe finde ich dieabaek-, st ^ cr Obwalt. DaS Volk hat niemals sein unveräußerliches RechtDie r« tC - n ' f c ‘ uc Regierung abzuändern, umzugestalten oder abzuschaffen,sind fOjetzgebnng kann diesem Rechte, kraft dessen wir hier versammeltscheid fctlIcn Eintrag thun, noch es eontrolircn. Verschiedene Herrentio» der Meinung, daß die Gesetzgebung die Bernfnng dieser Eonvcn*1 ^,.. ^ontrolirt habe. Jeder wohl unterrichtete Mann' weiß, daß seitlick ° s -'^ a >I cn der Freimäner Pennsvlvanienö die Gesetzgebung jahr-Bittschriften bestürmten, die Bernfnng einer Convention anzuord-fctihtß^ stÖ erklärte seine Beschwerden und sprach öffentlich seinenEnt-Und ^ angeborne Gewalt auszuüben, auf welche ich angespielt,

^ welche es niemals Verzicht geleistet. In seinen ursprünglichen' : P,;V”. ni[u,t ^ cn siab das Volk seine Wünsche mit großem Rachdruck zuEndlich, mein Herr, gab die Gesetzgebung seinem Willen nach

«eerkennund

Und traf’ „,^Pd^ich, mein Herr, gab die Gesetzgebung seinem Willen nach^usdr»^ ' demselben durch die Stimmkasten einen bestimmten

Pbilak.',..,^^ sieben^ Sie passirtc ein Gesetz, auf welches der Herr aus

Asiadelphia (Hr. E h a u n c

!-1ork

e y) und der Herr zu meiner Rechten vonals die Quelle aller unserer Gewalt verwiesen.

, - (Hr. Barnitz) - - -- -. s' 'Äctc? Sie ist betitelt

Welches ist die wahre wahre Auslegung, ) ' ltic , n mit beschränkter

.eine Acte, die Zusammenbcrnfnng ein«, ^ f tnrd) jene Acte

Gewalt bestimmendaber welche § ve ^ ^ X]A)xan>

Auferlegt? Keine. Das G ei c tz legt der E ^.schlüge jener Acreknng auf z aber indem das Volk m Oemapb erwählenden Delcgaten?n stimmen genehmigte, legte es seinen nach» -> . Miheffernngen

^ u 'e, und blos Eine Beschränkung auf. 'Ran , , werden sollten,

'bnt zu seiner Genehmigung oder ^crwcrsnng st Verdang^"ne Stimmen entschieden " für eine Eomui , „ ' ^ ^ a her dieiungen einer Stimme des Volkes unterwerfen joBt » 1 " welche Ver*^uzige Beschränkung unserer Gewalt als mne E . msiemblv-Actc iit,beffernngen vorschlagen soll. Meine Anficht von d s ' 2?esii»i>»unsidaß es blos ei» von dem Volke znr genauen Bezeichnung^^ gzegicrungs-seines Willcnö angenommenes Verfahren war. - Acte ist dieZweig wurde zum Organ des Volkswillens gewadi , ^ hesonderen

stimme jenes Organes. Es war ein von dem Volte i