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Band I.
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Pelmsytvam'sche Convention, 1837.

absetze». Besagte Richter sollen zu bestimmten Zeiten für ihre Dienste,angemessene, durch das Gesetz festgestellte Besoldungen erhalten, welchenicht geschmälert werden sollen, so lange sie sich im Amte befinden ; alleinsie sollen keine Sporteln,Rciscunkostcn,Tagegelder oder Amtü-Accidcnzienerhalten, noch irgend ein anderes einträgliches Amt unter dieser Republik be-kleiden. Mit Vorbehalt: daß nach der Genehmigung und Annahme dieserKonstitution, der Gouvernör, mit und unter Bewilligung des Senatcheinen von den alsdann bestehenden Richtern der Snpreme Court für zweiJahre, einen derselben für vier Jahre, einen derselben für sechs Jahre,einen derselben für acht Jahre und einen derselben für zehn Jahre wiederbestellen soll; und wenn je eine Stelle auf der Bank der Snpreme-Eourtdurch den Tod, die Amtü-Riederlcgung oder Absetzung irgend eines Rich-ters derselben erledigt wird, so soll der Gouvernör auf obersagte Art,mlche erledigte Stelle mit einem Richter für die nicht abgelaufene Amts-zeit der Richter, welche entweder gestorben sind, ihr Amt niedergelegt ha-ben, oder abgesetzt worden sind, wieder besetzen.

.Abschnitt 4. Diese Republik soll durch das Gesetz in schickliche Ge-tjchts-Bezirke eingetheilt werden. Für jeden Bezirk soll ein Präsident undkar ein jedes Cannty sollen zwei Gchülfö-Richter bestellt werden. DerPräsident und die Gehülfs-Richter, von welchen je zwei ein Quorum™ sollen, sollen die rcspoctiven Eourten von Eommon Plcas ausma-

G. W. W o o d w a r d,

I o h n P. B a r c l a y,

O. I. H a m l i n,

R o b e r t F l e m i n g.

Geld - Umlauf, etc.

^ Hr. Russe l, von Bedford, von der Eommittee, welcher die Gegen->ande des Geld-Umlaufs, der Eorporationcn, öffentlichen Straßen under hohen StaatS-Domäncn übertragen worden, erstattete folgenden Be-ucht, nämlich: J

tcw- ^' c f e Gegenstände in Erwägung gehabt haben, und daß es nach. n Grachten der Eommittee, unnöthig und undienlich sei, darüber irgendtiof ant ' crc Abänderung, einen Zusatz oder Verbesserung zu der Constitu-Be>-"'"^en, als diejenigen, welche in dem vor diesem schon vorgelegtenmithalten seien, und bitten, der weitern Erwägung der ihnen übcr-'gcncn Gegenstände und Documcnte entlassen zu werden.

I. M. Russell,

E. E r u in,

W a l t c r C r a i g,

M.W. Baldwin,

W i ll i a m i?. H a r r i s.

"soll übergab den folgenden Bericht von der Minoritätund örsl’j ^'minittee, welcher verordnet wurde, auf den Tisch gelegta eructt zu werden: