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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

Hr. Chambers stgtc,er verstehe, daß, wenn man diesen Berichtzur Spccial-Ordnung für nächsten Montag festsetze, er alsdann blos durcheine Stimme von zwei Drittheilcn verschoben werden konnte, und, wievon dem achtbaren Borsitzer der Committtce bemerkt worden, dieser Be-richt sollte so bald wie möglich in Erwägung genommen werden, da derGegenstand von großer Wichtigkeit sei. In diesem Regicrungs-Fachewerde durch die Committce und nach den verschiedenen bereits nbcrgcbencnBeschlüssen eine größere Beränderung beabsichtet, als in irgend einem an-dern. So groß in der That sei diese Veränderung, daß die Committcelänger damit beschäftigt gewesen, als man vorausgesehen, und sie habeihren Bericht so lange verschoben, bis alle andern wichtigen CommittcenBericht erstattet hätten: Aber dieser Artikel sei mittlerweile ein Mal überdas andere der Gegenstand von Debatten gewesen, ohne daß irgend eineEntscheidung darüber geschehen; und einige Herren hätten zu keinemSchlüsse kommen wollen, weil der Gegenstand in der Cominittce noch im-mer unentschieden sei. Da dies der Gegenstand sei, hinsichtlich dessen diegrößten Veränderungen geschehen seien, oder vermuthlich geschehen wür-den ; und da die Verschiebung desselben bis nach beendigter Erwägungaller andern Berichte »«nöthige Verzögerung herbeiführen würde, so lieft*er, der Vorschlag des Vorsitzers der Committce werde angenommen, undder Bericht die Special-Ordnuug für nächsten Montag werden, und stverstehe er den Vorschlag.

Die Frage wurde hierauf zur Abstimmung vorgelegt, und bejahend ent-schieden. Jas 76.

Hr. W o o d w a r d übergab hierauf folgenden Bericht von der MM/derhcit der Committce, welcher gleichfalls verordnet wurde auf den T>st>gelegt, gedruckt und zur Spccial - Ordnung für nächsten Montag zu wer-den : '

Die Unterzeichneten, eine Minderheit der Committee über den fünfte»Artikel der Constitntion, berichten achtungsvoll: Daß sie mit dein Beringder Mehrheit besagter Committce in Betreff aller Abschnitte besage,Artikels, ausgenommen des zweiten und vierten, übereinstimmen.Unterzeichneten empfeblen die Verbesserung d es zweiten und viertenschnitts so an, daß dieselben läuten mögen, wie folgt:

Abschnitt 2. Der Gouvernör soll in einer schriftlichen Bot>mmvorschlagen, und mit und unter Berathung und Genehmigung des Senganstelle» die Richter aller Courtcn, welche durch diese Constitntion evrli Ltct sind, oder welche jetzt oder in Zukunft durch das Gesetz errichtet &den mögen. Die Richter der Suprcme-Court sollen ihre rcspectwAemter für die Zeit von zehn Jahren bekleiden, können aber alsdann wder angestellt werden. Die Präsidenten der verschiedenen Courtcn vCommon Pleas und die Richter der verschiedenen Bczirkö-Courten, " rsolch anderer Courtcn, als durch das Gesetz jetzt schon bestimmt sind^st»in Zukunft festgesetzt werdeiffmögen, sollen ihre Aemter auf sieben ch.J,bekleiden, können aber alsdann wieder angestellt werden. Die 'GeiN 'Richter der verschiedenen Caunties sollen ihre Aemter drei Jahre l al, 9 ■(((,kleiden, können aber wieder angestellt werden. Wegen irgend einer *gen Ursache, welche keinen hinlänglichen Grund zu einer Anklage vorSenat gewährt, kamt der Gouvernör auf das Verwenden Zweiertheile von jedem Zweig der Gesetzgebung irgend einen der besagten R J