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Pennsylvamsche Convention, 1837.
F nn ften s. Daß keine Bank bei der allmählichen Unterdrückungaller Banknoten für weniger als zwanzig Thaler, nach dem Jahr 1841 ir-gk»d einige solcher Noten'herausgeben soll.
Sechstens. Die Gesetzgebung soll allen Vorzng von zahlnnfähigenSchuldnern zu Gunsten der Banken, und der Bürgen, Aussteller, und<lllcr andern in discontirtcn oder von irgend einiger Bank gehaltenen No-ten intcrcssirten Personen verbieten; so daß im Fall von Zahlungs-Unfä-wgkeit keine Bank den Vorzug oder das Vorrecht in Bezahlung der Schul-den haben soll.
.Siebentes. Die Gesetzgebung soll alle Stockhaltcr von BankenNir Schulden und Verbindlichkeiten ihrer Bank mit ihrem Privat Eigen-tbu», verbindlich machen, und zwar vermittelst dcü Verfahrens der Be-lchlagnahme solchen Eigcuthumü, es möge von ihnen selbst oder von an-dern besessen werden.
Eine so weitläufige Uebersicht über den Geld-Umlauf, wie die obige, objj. e gleich kürzer ist, als sie sein möchte oder sollte, macht es nöthig, daß dieBemerkungen über Eorporationen kurz und gedrängt seien. Dieß sindverwandte Gegenstände, und in so ferne die Gewalt der Gesetzgebung da-rauf Bezug hat, ist viel von dem was über den ersten gesagt worden, auchdiesen anwendbar. Wenn die Grundsätze der Erklärung der Unab-^ngigkeit, und die Bills der Gerechtsanicn, die jeder und allen der ver-länedenen Staats-Eonstitutioncn beigefügt sind, getreulich in Vollziehunggebracht werden sollen ; wenn diese Schntzbriefe"Amerikanischer Freiheitund Gleichheit Wirklichkeiten, Dinge, und nicht blos Worte sind, so sindulle Eorporationen, besonders die, welche von steter Dauer sind und Pri-"üegien des Gewinns zusichern, nicht republikanisch und von Grund ausunrecht. Denn sobald als zwei oder mcbr Personen durch eine Handlungves Gesetzes vereinigt und mit Vorrechten begabt werden, die ihnen alskuizelnen Personen nickt zukommen, so ist von dem Augenblick an alle na-'Urliche, gesellschaftliche und politische Gleichheit, zu ihrem Vortheil undy lm Nachtheil des Ucberrcsts der bürgerlichen Gesellschaft, zerstört. Glcich-hat dann ein Ende, und eine Aristokratie wird eingeführt, welche, ob-olwe Titel, mit dem Geist und den Grundsätzen freier Institutionen,'n I Uercinbar ist. Die einzige Grundlage einer Republik sind gleiches-^"te, gleiche Pflichten und gleiche Verantwortlichkeiten. Und es laßtlln !".^'ueifcl ziehen, ob irgend einige Gesetze, welche ihren Verfügungen'glcichdcit zum Grund legen, von einer republikanischen Gesetzgebungü macht werden können. Sie mögen Gesetze genannt werden, die als sol-verordnet und gehandhabt werden; allein sie gehen nicht aus der über-wAutorität republikanischer Gesetzgeber hervor, und sind nichtirnffl . c f f & e "ls die Gebote eines römischen Kaisers, oder die Befehle.1 nv eines andern uneingeschränkten Monarchen.
p)^»^erationen, welche als Freistätten der Freiheit und alö ein Boll-Eiae»^^" Monarchie eingeführt wurden, sind zu bloßen Festungen vonEö»a v nn geworden. Dicfelben waren zur Zeit der Annahme der erstenHfal,,'« 0011 Pcnnsplvanien in der Tbat so wenig bekannt, daß es fürw"ssde, die Gesetzgebung ausdrücklich mit Gewalt zu derenheft , L lln l il1 bpkleiden ; und es ist eine wohlbekannte Sache, daß die Ur-der Vereinigten Staaten eine ähnliche AutoritätVvedachtlich vorenthielten. Solchergestalt nun sind die unzähligen und