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Verhandlungen und Debatten.
manuickfachcn Privilegien, welche durch die gegenwärtige Constitution die-ses Staats gestattet wurden, die Abkömmlinge einer vermeinten Gewstt,welche beides nc» und zweifelhaft sind. Dieselben sind alle ein cingegan-gener vergleich zwischen dem Grundsatz von Gleichheit und dem (sirund-sah von Eigenthum. Wie viel Gewalt nun einer Eorporation ertheilt ist,heißt eben so viel Gewalt dem Staat entzogen, znr Beeinträchtigung derursprünglichen^ Gewalt der ganzen Gemeinheit, und zur Verletzung derGleichheit einer jeden nicht incorporirtcn Person.
Sollte der gegenwärtigen Leichtigkeit und Gewohnheit, einzelne Personncn z» einträglichen Endzwecken zn incorporiren, kein Einhalt gethan wer-den, so wird jenes System einer ausgedehnten und vorsichtigen Gesebge-bung, welches gegen die Anhäufung und Forderung von Gütern durchErstgeburt und bestimmte Erbfolge sicherte, gänzlich vernichtet, und dieBcsih-Art von Eigenthum auf ein System zurückgebracht werden, das zwarnicht lehnbar in seinen kriegerischen Charakter-Zügen, aber weit strengstund^daucrhafter als Dehnbarkeit ist. Wir haben noch Freiheit, Frcibcüim sprechen und Handeln, der Presse, der Religion, und in der Erwer-bung von Eigenthum ; allein, Gleichheit verschwindet eiligst in dem Besitz,der Vertheilung und Forterbung desselben. Man kann mit Wahrheit bc-Häupten, daß Eigenthum in Frankreich gleicher vertheilt ist und besessenwird als in Peunsylvanien, wo, obgleich persönliche Titel häufig sind, den-noch Eigenthuins Vorrechte weniger gemein als hier sind. Es ist ein ef-fenbarer Mangel an Staatsklugheit, der Besorgung von Corporationc«die Erzeugnisse der nützlichen Künste zn übertragen, für welche der Fleißeinzelner Personen so viel mehr geschickt nnd wohlfeil ist. Gesellschaft^vcrbindniig erzeugt nie Capital, wie man öfters vermuthet; sie mag jedemzur Anhäufung desselben dienlich sein; nämlich: indem sie die Mittel meh-rerer Personen vereinigt, um Endzwecke zu erreichen, welche die Kräfteirgend eines Einzelnen'üdersteigeii. Sobald aber einer Verbindung beso>>-derc Privilegien gestattet werden, so ist die allgemeine Gleichheit vernich-tet, nnd es mag'wobl in Zweifel gezogen werden, ob republikanische Ge-setzgebung, nach der ihr anvertrauten Gewalt ermächtigt ist, fclcfjc Privi-legien zn ertheilen. Arbeit, welche für Corporationen'verrichtet wird, >stder Sclaven Arbeit gleich, und kostspieliger und weniger einträglich amfreie Arbeit. Das Interesse und der Fleiß einzelner Personen sind cuviel sicherer Antrieb als der, welcher durch Eorporations Agenten erzenstwird. Und hier ist es ferner satt,dienlich, nicht mit Tadel, sondern j 111 *Bedauern, zu bemerken, daß die Gerichts-Höfe in diesem Lande das Ue-bergcwicht der Corporationen nicht im Zaum gehalten haben. Das lst-meine Gesetz hinsichtlich derselben ist einfach und hinlänglich. Iucorp^ration ertheilt mehreren Menschen keine Befreiung vom Gesetz (außer »reu besondern Vorrechten) auf welche ein jeder anderer Mensch nicht eneu gleichen — wo nicht einen bessern Ncchts-Ansprnch besitzt; und daGesetz sagt entscheidend, daß privilegirte Gewalt nicht über den Buchst "ben ihres Privilegiums hinausgehen könne. Dennoch aber haben 'porationeu den gesellschaftlichen und politische» Einfluß gehabt, daß ttäglich vermeinter Gewalt sich anmaßen, und ihre Privilegien völlig "gestraft überschreiten ; und selten, wenn jemals, erscheinen Fälle, in wchen eine Amerikanische Court die Autoritär angewandt hat, die, wie «»sagt, nur Gerichtshöfen zukommt, einen Freibrief aufzuheben, oder bellMißbrauch zu tadeln. Das große Geschäft der Gesetzgebung seit eung