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Band I.
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Pennsylvamsche Convention, 1837,

5)r. M' Cah en hoffte, er werde sich immer so betragen, daß er nicktduvch A!)s>5)weisen von dem unter Erwägung !)eMviichen GegenständeRegeln der Convention übertrete oder ihre Zeit verschwende.

Das Volk von Phradelphia hat Versammlungen gehalten und seineAnsichten und Meinungen in Bezug auf die gegenwärtigen Zemuttungenausgesprochen, und wird irgend ein Herr sagen, daß es das Gel eh verletztoder irgend ein Recht ausgeübt habe, welches ihm nicht im strengen Sin-ne gehörte? Wenn die Bank-Anstalten die Gesetze ungestraft verletzendürfen, so wurden Diejenigen, bei welchen keine Kenntniß der Gesetzevermuthet wird, in dem ihnen gegebenen mächtigen Beispiele gewiß eineVerringerung ihrer Schuld finden; aber, mein Herr, ich läugne, daß siedas Gesetz verletzt haben, oder in einem Zustande von Revolution sich be-finden; die, welche Willens sind, Die G e s e tz c d e 6 L a n d e s z uv e r l e tz c n und von Revolution sprechen, unterstützen dre U r-sa ch e bestehender Aufregungen und widersetzen sich der Anwendung derGesetze, während Die, welche von Herren in dieser Convention beschuldigtwerden, zur Vertheidigung der Gesetze bereit sind.

Er mißbillige nicht die Reden der Herren, welche gegen die Bekannt-machung dieser Urkunde in Verbindung mit dem Berichte gesprochen, under befürchte keine aufriihrischc Wirkung von dem Umlauft derselben, undkeine andere, als die er mit Vergnügen sehen oder höre» würde. Erhoffe deshalb, der Beschluß werde angenommen.

Hr. C h a m b c r s mißbilligte die Veröffentlichung eines DocumcntSvon diesem Charakter unter Bestätigung der Convention. Es sei, wiebemerkt worden, ein aufwiegelndes Documcnt, und es sei gewiß ein ein-seitiges, und er könne nicht mit dem Herrn von Philadelphia übereinstim-men, daß es unwiderlegbar sei. Er sei nicht Willens zuzugeben, daß esfolgerecht sei und die Weisheit dieses Körpers enthalte. Im Gegentheile,os sei betrüglich u. uugegrüudet, und sollte nicht durch die Bestätigung derDelegaten dieses Körpers in Umlauf gebracht werden. Was bezweckees? Es bezwecke eine Verurtheilnng der Gesetzgebung dieser Republiku> Bezug auf unsere Banken und alle mcorporirten Gesellschaften, welchewesentlich dazu beigetragen, Pennsylvanien einen höheren Grad vonrvohlstand zu verleihen, als irgend einem andern Staate der Union,sennsylvanien werde als von der eisernen Hand der Unterdrückung, vondem grobe» Mißbrauche der gesetzgebenden Gewalt zermalmt dargestellt,und daß letztere die gegenwärtige Noth verursacht habe. ,Er wünsche zujWni, pb die Convention bereit sei, eine so ernsthafte Beschuldigung wiewese vorzubringen? Wozu seien die Corporationcn errichtet worden,«»d welchen Schaden hätten sie gestiftet ? Seien es nicht Corporationen,velcheu wir die großen, im Staate gemachten Verbesserungen verdankten?vn r'!i U cö luct!t Eorporationcn, welchen wir Turnpeik-Sträßen verdankten,klchc von eincmEnde derRcpublik bis zum andern sich erstreckten u. jeden. derselben durchschnitten; wo vordem blos rauhe Straßen waren,ulf welchen kaum Packpferde fortkommen konnten ? Seien eS nicht Cor-^ratlvncn, welchen wir prachtvolle Gebäude der Gelehrsamkeit, Taub-uummeu-Anstalten, und andere unschätzbare öffentliche Verbesserungen

f s' m i cuc-muowerry U't cie dczwectte Lcrurryenuug ir4 3 aus die Banken. Seien die von uns jetzt empfundenen Schwie