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Verhandlungen und Debatten.
Mittwoch» May 24, 1837.
Hr. Porte r, von Northampton, von der Committee über den nennte»Artikel, erstattete folgenden Bericht, welcher auf den Tisch gelegt lind gc-druckt zn werden verordnet wurde:
Die bestehende Rechts-Bill, wie sie lautet, ausgenommen, daß derseckffund zwanzigste oder lebte Abschnitt derselben gezahlt werden soll "27"iund dasi der folgende eingerückt werde als "Abschnitt 26”:
"Diejenigen, welche sich ein Gewissen daraus machen, Waffen zu trPgen, sollen nicht dazu gezwungen werden, auch keine Vergütung von glcnchem Wcrtbc dafür bezahlen, ausgenommen in Zeiten großer Gefahr oderim Kriege."
Hr. Porter, von derselben Committee, erstattete folgenden weiter»Bericht, welcher auf den Tisch gelegt und gedruckt zu werden verordnetwurde:
Die Committee über den nennten Artikel der Constitntion, welcher ^unterschiedlichen, weiter unten angeführten Vorschläge übertragen wäre»/bitter um Erlaubnis;, zn berichten^ daß sie dieselben m Erwägung gcno»^men und es für unzweckmäßig oder unschicklich gehalten hat, constitittio»^mäßige Vorkehrungen hinsichtlich derselben anzuempfehlen, auS den ch'bgcudcn, einem jeden unmittelbar beigefügten Gründen.
No. 17. Vorgelegt von Hrn. D a r l i n t o n, von Ehester, mit derWeisung für diese Committee "zu untersuchen, ob irgend eine Person f»‘unfähig erklärt werden solle, unter dem Gouvernement der Republik cmAmt zu bekleiden, weil sie entweder alö Hauptperson oder als Secn»^»an irgend einem Duell Antheil genommen hat, oder weil sie irgend enttandern Verbrechens oder llebclverhaltens überführt worden ist."bält man für einen passenden Gegenstand lfür die Gesetzgebung, undskommt jetzt nicht wesentlich darauf an, nachzuforschen, ob darüberverfügt worden, oder nicht; oder wenn mehr vonnvthen ist, so liegt eganz im Bereiche der Gewalt der Gesetzgebung, hat aber, nach dem '
achten der Committee, nichts mit den Principien gemein, die in die '
stitution aufgenommen werden sollten.
No. 16. Vorgelegt von Hrn. Hie st er, von Lancaster, mit derWeisung für diese Committee, zu untersuchen, ob es zweckmäßig st'/ cnennten Artikel zu verbessern, wie folgt, näinlich : .
1. Daß die Gesetzgebung keine Lotterien, für ^welchen 'Zweck.es sll1
sein mag, antorisircn zoll. . _ j (
2. Daß die Gesetzgebung gesetzlich Vorkehrungen treffen soll f^l vfErwählung oder Bestellung aller in der Constitntion, wie sie verbellnicht ausdrücklich angegebenen Beamten.
WaS den ersten dieser Vorschläge betrifft, so hält die Committee’Einschaltung tu die Constitntion für unzweckmäßig. Lotterien ü wunbezweifclteS Uebel, und sind abgeschafft und verboten worden Idurch die redliche Gesinnung der StaatSbürgcr, als durch die SSWgen der Gesetzgebung, und eS hat wenig, oder gar keine Gefahr, o