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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

entschieden werden, und die Verbesserungen zu solchem Artikel, welche nach zweiter Bee-lefung mögen genehmigt werden (falls irgend einige), sollen z»m Behuf einer drittr»Verlesung, zu solcher Zeit, als die Lonvcntion bestimmen mag, ins Reine gcschriebc>>werde».

So gab Hr. Cbambcrs an, daß die Regel, welche als eine Erläutc-ruugs-Regcl berichtet worden, einfacher und'mit den andern Regeln ver-einbarer sei, als die Verbessernng sein würde. Der Herr von Montgo-merp sagte, er könne nicht einsehen, daß der Bericht die bestehendengeln verändere. Er (Hr. C.) sage nicht, daß er es thue, aber der Berichtnehme die Auslegung an, welche der Präsident der Convention den beste-henden Regeln gegeben habe. So weit es die Erleichterung der öffenkmchcn Geschäfte betreffe, scheine der Bericht geeignet, dem Zwecke zu e»t-sprechen. Die Artikel sollen von den verschiedenen Committeen mit oderohne Verbeffernngen berichtet werden. Wenn eine Committec ohne Sßcpbefferung berichtet, so steht der Artikel noch immer einer VerbesserungCommittee des Ganzen, oder nach der zweiten Verlesung, offen. Düsist das schickliche Verfahren, und auf diese Weise wird, wenn über eint"Artikel verfügt worden, ein anderer vorgenommen. So viel über diesigPunct. Aber der Herr schlug vor, daß die Convention sich über die gaEConstitntion in Commitcke des Ganzen schließe.

Hr. S t e r i g c r e: Nein, mein Herr.

Hr. C h a m b e r s: So verstand ich. Wie lautet des Herrn Beschlußs.Hr. C h a m b e r 6 verlas hier den Theil der Verbessernng, welcher be 'stimmt, "Daß die Constitntion der Committee des Ganzen Übertragswerde" n. s. w.j Was soll mithin der Committee des Ganzen übertr^gen werden? Die Cvnstitution. Und was würde die Geschäfts-OHnung sein? Daß die Constitntion Artikel für Artikel vorgcnonumwürde. So daß die Constitntivn in solcher Ordnung, als die 'Coinnnu^bestimmen möchte, würde müssen übertragen und erwogen werden. Uder Unbequemlichkeit eines solchen Verfahrens zu begegnen, seien everschiedenen Artikel der Constitntion vertheilt worden, um besonders swogen zu werden. Wenn der Gegenstand erörtert worden, die versagdenen Meinungen darüber ausgetauscht seien und man sich über alle m 'geschlagenen Verbesserungen vollkommen verständigt habe, so würde, ^Zeit genug sein, die ganze Constitution auf einmal vorzunehmeir. ^das jetzt von dem Herren empfohlene Verfahren würde vor der A?»keine Erleichterung der öffentlichen Geschäfte herbeiführen. Der L ’ 1Weg würde sein, fortzufahren, wie die Regel vorschlage.

Hr. Mann sagte, er habe verstanden, daß die Ansicht der Cottveiüi^etwas verschieden von Dem sei, was von der Committee berichtctwer .Die von dem Präsidenten gegebene Meinung stimine mit dem M■* ’ubercin. Aber es habe einige Unzufriedenheit in dieser Beziehung *>'gefunden, besonders von Seiten des Herrn von dem CanutpPhiladeiPö ^weil eine dritte Verlesung ausgeschlossen worden. Die Regel WI .‘'»„Sfolge der Erklärung des Präsidenten, nach einer dritten Verlesung »ö ^einige Abänderungen ausschließen, unter welchen Umständen es ^möchtc. Dies Icheine von der Convention ziemlich wohl verstanden ,den zu sein. Er dächte, der Präsident habe die Regel aus demGesichtspuncte betrachtet; und er habe vermuthet, sie sei wiederCommittee übergeben worden, damit sie mit der Meinung der vW 1 '