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Band I.
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Perbandülttgcn und Debatten.

bestraft werden; er kann auf diesem Wege nicht zur Strafe gezogen >vcr^den. Er mag ein Trunkenbold, ein Spieler, kurz ein Mensch sein, westchcr zur niedrigsten Stufe verächtlicher Unsittlichkeit berabgesnnken istiund doch können die Annalen dieses Capitolinms, dieserilcachbarschaft, ft"jetzt anwesendes Mitglied aus Philadelphia, welches ein Asscmbly - Gliedwar, bezeugen, daß ein solches beklagungswürdigeS Pftßverhalten veüSeiten eines Richters nickt anklagbar ist. Ich bin daher für eine gänzmche Reform dieses zwecklosen und betrüglichen Theiles der Evnstitution.

Die Constitution Pennsylvaniens bat durch moderne Neuerung ciitfradicalc Veränderung erlitten. Wenn Sie schlcchte Verwaltu n ßwiederherstellen wollen, so möchte ick vielleicht für das Zwei-DrittelsPrincip stimmen. Aber so lange als das Wort "Mißverhalten" beil'^basten wird, werde ich für eine Mehrheit stimmen. Es ist jetzt ein bloßesKrumm sulmen. Wir stnden nickt bloßes Mißverhalten in irgend einetandern Staats - Eonstitntion allein stehen. In der Eonstitution Vir.^nicns sind die Ausdrücke sch l e ch t e B e r w a l t n n g und andere. ssaneJury der 'R'achbarn wird aufgefordert, über die Thatsachen zu entscheid^,und der Senat bestimmt alsdann, ob der Angeklagte schuldig ist.—s.'Clansel, so wie sie sich jetzt verhält, ist nicht nur eine Neuerung, sonder'ein bloßes Erperiment, und ich wünsche die frühere zweckmäßige Verlebrnng wiederherzustellen und zu dem znrückznkehrcn, was praktisch ist,was ich für das Beste halte.

Die gegenwärtige Constitution wurde ohne Zweifel von großen Ästn"itern verfaßt. Denken Sie nicht, daß ich ihrer Weisheit nicht volle Gtrechtigkeit widerfahren lassen will, wenn ich zu behaupten wage, daß dü'Constitution nicht blos von Rechtsgelchrtcn, sondern von einem EngM«^RechtSgclehrtcn verfaßt wurde. 'Diese Constitution wurde im Grn»evon S i r W i ll i a m B l a ck st o u c, einem Richter der Court von 'inen Pleas in England, verfaßt. Blicken Sie auf die ersten UnterzcEner derselben, I a 111 c s Wilsv n, T h o m a s M'K e a n, "v ^L e w i s, I a m e 6 R o ss, C h a r l e s Smith n. s. w., und antegroße Reclitsgelelirte derselben hohen Classe, für welche ich die höchstD'^tinig fühle, welche ich aber ohne Unschicklichkeit die Zöglinge von Ri»st,B lackst one nennen dürfte. Jedermann mag in dieser Constitüch^ein Miniatur-Bild der Brittischen, von Blackstouc auf eine höchstheilte Weise im Großen ausgeführten Constitution sehen, welcko atdessen entledigt ist, was durchaus unpassend sein würde. Es it'arbloßer Versuch einer Regierungs-Verfassung. Ihre Urheber warenner von großer Gelehrsamkeit und Weisheit, aber das jüngstedieses Körpers übertrifft an praktischer Erfahrung die verciiitc sDerjenigen, welche diese Coiistitntivn verfaßten. 'Diese Constitntio»ein bloßes Erperiment. Sie ist ein halbes Jahrhundert langgeprnftden, und hat sich in einigen Beziehungen als mangelhaft erwiesen. -Zywissen aus der Erfahrung, der besten s'ehrmeistcrin, die Gedanken 'Hoffnungen Derjenigen, welche sie verfaßten. Jene großen Männer ‘reit mit der Geschichte und mit allen Regierniigs-Priiicipien versr ^ohne dieselben durch eigne Erfahrung kennen gelernt zu habcift ^zweckten eine Negieruugs-Nerfassung, welche der Brittischen Conüch' ,sich möglichstau näherte, obue moiiarcknsche und aristokratische PrM^PDie Constitution der Vereinigten Staaten, welche der unsrigcn zm» ^