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Band I.
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Pemisylvaiiische Convention, 1837.

Alles was wir thun, ist (mit Stuöimhinc der Haines Corpus Acte)bloßes Kinderspiel, in Vergleich uiit Institutionen, welche aus Einnial ae-<ivüubet wurden und Alles, und noch viel mehr erzeugten, als wir wieder-herzustellen wünschen: jährliche Wahlen; allgemeines StimmrechtzWahl-Magistrate» z Stimnien durch Wahlzettel; Gerichtsverhandl»»-sten in Englischer Sprache, und religiöse Freiheit;—Dies sind die Zwecke,u>n deretwillen wir arme Reformatoren uns liier erheben, und die w r'ven.Ihnen begehren, und keine anderen. Was die Alterthnmlickikeit linbÄcitändigkeit unserer Principien anbelangst, )o stehen wir auf dem feste-sten, freisten und gediegensten Grunde.

. Diese Principien bildeten die Grundlage unserer Reglern,,gs - Perfas-i“«rt für den Zeitraum von ungefähr neunzig Jahren, bis zmn Jahre 1776,."nd während der ganzen Daiier der Zwischenperiode herrschte, wie allgc,'»ein bekannt, ein Kampf zwischen dem Volk und der Krone; und wab-rend einer langen Dauer dieses Zeitraumes war der Verfechter der RechteVolkes der Gründer unserer zweiten Eonstitntion. Er war keinP^htsgc lehrtet, sondern ein Drucker; sein Ramc war B e n j a m i n'J v g »kli n—fünfzig Iabre seines Gebens waren der Sache der Frciheidgewidmet. Blicken wir auf die zweite Eonstitntion Pennsylvaniens, sostade« wir seinen Namen an der Spitze der Unterzeichner.

, -vr. I n g c r s o ll machte alle Amvesenden auf die Thatsache aufmerk-von den neun Delegaten der Stadt Philadelphia jetzt seckiömechtsgrlehrte, und von den elf Delegaten aus dem Eanntp, drei Rechts-tz^lehne feien, während unter den sechzehn Delegaten aus der Stadt und0"" läauncy Philadelphia, als die Eonstitntion von ’7(> verfaßt wurde,UH ’ U » er fiel) nstht irre, nicht Ein Rechtsgelchrter sich befand.

Was den der Eommittee unmirtelbar vorliegenden Antrag anbelangeAste Hx. I., so wurden vermuthlich sehr Wenige den Bericht nnterstn-stA welcher die aus zwei Driktheilen bestehende Mehrheit des Senats in.'^5 Mehrheit verwandle. Vieles sei dagegen, und kaum irgend el-^' u ' gesagt worden; doch (sagte Dr. I.) werde ich dafür stimmen,.^ ganz allein stehen sollte. Ich werde so verfahren, weil die^ ikehrnng der gegenwärtigen Eonstitntion eine radicale Veränderungtet allen fr u h er c n Eonstitntiouen, der unsers eignen Staa->

i c, der der Vereinigten Staaten und der Englands eingeführten Regel,b C - lle c ^ 1cn st gefährlich faliche Neuerung, als sie sich gänzlich zwecklosbem Cl '' -A-W) dem 22sten Artikel der Eonstitntion von "76 war jeder,.Sw ^dcntivcn oder gerichtlichen Regierungs - Zwehze angehörenderob er lii - mtc ' stwohl während seiner'Amtszeit, als nach Resignationw,(! . wc 3 t;n f st' le chter V e rwa l tnn g einer Anklage nnter-

fubr^" ' st' daß jedes Mißvcrbalten im Amte zu allen Zeiten anflleber-u,t 5 bitrd) eine Mehrheit eines kleinen Körpers vowRichtern istrafbarle - V !T* C ^ on (tifutioH der Vereinigten Staaten erfordert zwei Dritthei^Wider's, sie in jedem Falle alle hohen Verbrechen sowohl, als

Utähr s D^^blirngen, wie dies die Eonstirntion Englands thut znend unsere Eonstitntion, ich möchte sagen auf eine schlaue Weise, dieauf bloße w i d e r r e cli t l i ch e D a n d l u u g e n, unsAmte beschränkt. Nach unserer, unvergleichlich'genannten'vemi "lag der Oberrichter den Vorsitzenden Beamten dieser Eou-d» in öffentlicher Sitzung ermorden, und dennoch auf Aukiace. istchtz