Pennsylvainsche Convention, 1837 .
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cheilssprnch apml Consilium i'tbcrltcbme. Nachdem er in starken AnSdrü-«cn ein solches Verfahren tadelt, sagt Montesquieu zuerst, undm !^ Dn . e wiederholt die Beweisgründe dafür, dasi die Eonstitution^roßbrittanienS eine wesentliche Verbesserung desselben sei: aber warum?Mradc aus demselben Grunde, anS welchem wir sie verwerfen sollten,uamuch: weil der Adel, welcher das Anklage-Gericht bildet, weder diesel-Leidenschaften, noch dasselbe Interesse, wie Volksversammlungen hat.<>e »erren c,...csstnmmcr deS Föderalisten be-
i n d e r H a m i l t o n, welcher
. _...... ... vereinigten Staaten enthaltene An--
ei» , Htanfttzvcrtbeidigt, dies anf eine zweifelhafte Weise thut, und siealS, ^?be6 Erperiment behandelt, von dessen günstigem Erfolge er keineS-cien " . war. Dennoch fügt jene Elänsel, das Vorbild der unfri-i» d lwbe Verbrechen zu widerrechtlichen Handlungen, welche
enthalten sind. Die Anklage in England—von wcl-g. r c w a ffe»l) c it ist sie? Welchen Ucbertrcter der Gesetze hat sie zurder d Maccle 6 fiel d, ein Richter, welcher einstimmig
rm>w-i "sl schuldig gefunden wurde, wurde, wenn ich nicht irre, nichtden nii i H " sting S, M e l v i ll e, alle öffentlich Angeklagten blie-gestraft, ft wie auch diejenigen, welche vermittelst unserer falschenden ' ” tllu 9. c ' n cö ursprünglich schlechten Musterbildes angeklagt wnr-kann ) ,' im V) ' ertcn Bande von Tucker' 6 B l a ck st o n e,' Seite 2U2,
, ^j.daö System VirginienS finden, welches durch seine einfachenPiUmeni l '^' Cn Vorkehrungen allen mit Nachdruck hier unterstützten Ar-Ucbcstt tei | l Nach diesem müssen Beamte nicht nur allein wegen
fteclnin ' tcn ' Andern auch wegen s chl c ch t c r V e rw a l t nng, Be-Verbr / ^oruachlässigter Pflicht, oder irgend einem andern bedeutendenwüsten ader Uebelverhalten angeklagt werden; und die Thatsachenschaft" ""Aeniittclt werden, und zwar durch eine Jury auS der Nachbar-Mai, nicht sitzen darf, wann die Gesetzgebung in Sitzung ist.
gen riflV-* unö diese einfachen, gnädigen und ausführbaren Vorkehrnn-iiirti, ’ j) tL ’ A ? r * I.), und ich habe' nicht viel dagegen einzuwenden. Ja,(Wc ulT f fre National - Eonstitution von 1776 zurück: man ge-
flimmt-,, Wort schlechte Verwaltung, anstatt deö unbe-Maa ein, m £ ruc ^ : U e b e l v c r h a l tcn i m A inte; und der Artikelals »üir;^ C "^ lr ^ un 9 hervorbringen. Im Gegensatze muß ich durchaus,Artikelsdagegen stimmen. Der dreizehnte Abschnitt deö erstenbei den.» i^,s,?s.rbcffertcn Eonstitution von Neu-M'k, einer Eonstitution,sehr ofassnug R u f n S K i n g, Kanzle r K c n t, und andere,! , . )IICk ‘ 2"risteu, thätig waren, trifft die Vorkehrung, dasi alledurch n.'J® e ?] c ' l ' rc Aemter so lange bekleiden, als sie sich gut betragen,? Beschluß der beiden Häuser der Gesetzgebung ab-Mehrh°,> Jollen, wenn zwei Drittel der Representantcn, und eineeinen rocit u ^ Cllsltcö übereinstimmen. .Hr. I. sagte, er halte dieS fürnichts Crn P^n, stlS der vorgeschlagene Artikel enthalte: bevorsei es ’a’ cr t '‘ c und Art deS AemterbesitzeS entschieden,
wertnii„ bestimmen zu wollen, wie GcrichtSbeamte znr Verant-
ZumNM und abgesetzt werden sollen.
Wort ii()[><• J a Ö tc 2 ngerso ll, wolle man ihm erlauben, einhandlunm-n Gegenstand zu sprechen, der, wie er glaube, auf die Ver-o " ^|er Convention einen viel zu großen- Einfluß geäußert ha--