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Peimsylvam'sche Cenventto», 1837.
Canntt) Danplnn allein aufbürden wolle? Wolle er baden, daß^anpini, Eamitv die Kosten aller gerichtlichen Verfolgungen öffentlicher-iwamten, welche irgend eines Vergebens in diesem Eannty sich schuldig>! bezahlen solle? Ferner, ein Beamter nu\1)tc sich eines Vordre-> »s schuldig machen, worüber kein besonderes Eauntp Gerichtsbarkeit^ und wie solle dieses bestraft werden? Es scheine ibm daber, daßw,Lonrt dieser Art schlechterdings norbwcndig sei. Unter der alten^'^"ntion konnten sechs Personen vom Amte absetzen. Wünsche ir-Herren, irgend so Etwas wieder anzunehmen, oder wün-,» ? lc s ei« Tribunal ausdrücklich für den Zweck öffentlicher Anklagenln m-w’' '-'. c kosten, eilt solches Tribunal zu erbalten, würden ein
^ ^"Vnder Einwnrs dagegen sein,! und wenn es auch im Ganzen erbaltenvcrV>^ ° * B ’' rbc uubts damit gebessert sein. Tte jetzige EonstitnkionfitrV-' tCt ^ gcriebtliche Verfabren gegen einen Regiernngsbeamten,tcr ein Verbrechen, vor den Gerichtshöfen. Obgleich ein Bcam-lven» ^"geklagt sein mag, das befriedigt die Gerechtigkeit nicht,anbei-" Verbrechen begangen bat, wegen welcheni irgend ein
kann ^^^"^vidnnm in einem Gerichtshöfe gerichtlich verfolgt werdenweise» iT 0 ! 1 ' Herr habe auf andere Eonstitntionen bingewiesen, um zu be-ben , bie^Richter wegen grober Verbrechen öffentlich angeklagt wer-ä»ncfs c " n t* c denn wegen dem Begehen grober Verbrechen öffentlichstc'aiif • f V r Uu ^ lH ' in -luite abgesetzt worden wären, so glaube er nicht, daßbc er L"? ci| k f ' MC ""bere Art bestraft worden, tzsicnn dem so sei, so wnr-fiir"'wer unserer gegenwärtigen Eonstitntion befolgte Verfabrenvorzüglicher ballen. Sie mögen wegen Ncbclverbalten im Annesein s ^ ^"ch'klagt werden ; und sollten sie grober Verbrechen schuldigAna> msl ^ ^ ben gctvöhnlichen Gerichtshöfen untersucht werden...',wit d"""""e>', Beamter wäre eines Mordes schuldig, wie würden Sieverhöre verfabren? Sollte ein Tribunal ibn wegen seinerg^i)k"brung, und ein anderer wegen seinem sonstigen Lebenswandel zu'ßpiiri- r verhören? Oder würde entweder der Senat, oder dieSti dw-?"^^^lich die Gerichtsbarkeit über die Angelegenbeit haben ?kcn ^sncke crschc'nc ihm in jeder Hinsicht, in welcher er sie bctrach-"igtei/s^ Eonstitntion vorzüglicher, als die Eonstitntion der Vcrci-Beam^p c k cr als die Eonstitntion von Virginien. Er wolle den
kbonrt w' Uebelvcrhalten im Amte von dem Senate, und von der
so,,, .wTgeu irgend einem von ibm begangenen Verbrechen verhören las-Es'kvm in» Wort hinsichtlich solcher leeren Besorgnisse zu reden,
^dienen Wuberbar vor, daß manche Zerren sich solcher Sprache znl'nnnle, , B'"' baden Männer, die von den geivöhnlichen Tri-
^aäibo» ^^ ^wt und freigesprochen wurden z indessen bediente man sichSch.gtz Oi'röer Ausdrücke, und anstatt daß die Personen frei von allerwurde h»i ~ "wem Vcrlwre kamen, wie es sonst geschehen sein würde,Wen» wi» selbst angeklagt, sich schuldig gemacht zu haben....
wir sie lum / l ' u ‘ Volksregicrnng aufrechterhalten wollen, so solltengen der 3(rt anfreciit zu erhalten suchen, daß sie vor den An-
das Volk geachtet dasteht, und sollten der Welt zeigen, daß
ru„g - - ^elbstregiernng gewachsen ist. Er sei für eine Volksregic-
rcis sxj ^ er glaube nicht, dass, iveil das Volk für Sclbstregicrungwe„. Vi>' stllc U m Skande wäre, ohne alles Gouvernement dnrchznkom--^nr müssen also ein Gouvernement haben, das stark genug ist, um