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Verhandlungen und Debatten.
ben würde, wenn es hier versammelt wäre. Er wolle die Herren fragt»,ob wir die gewöhnlichen Geschäfte der Gesetzgebung verrichten? Köm»wir ein Gesetz passiren, die Snsquehanna an irgend ein Individuum oderGesellschaft von Individuen abzutreten? Ober können wir ein GcMverfassen, welches Individuen antorisirt, die hohen StantS - Domäne« 5*kaufen ? Nein, mein Herr. Ebenso verbält es sich in Rücksicht auf. riGerichtsbeamten. Können wir alle Beamten dieses Departementsjagen, und Alle vcrurtheilcn, auf die wir Verdacht geworfen, daß siech^brechen begangen haben ? Wenn wie das thäten, so würden die Glffdtdieses Körpers von den gewöhnlichen Tribunalen des Landes bestMwerden. Wir können uns nicht zu Richtern auswerfen, wenn wir umunsere Vollmacht überschreiten und uns Autorität anmaßen wollen, °uns nie verliehen war. So wären wir also eine Eonvention, mit 2l»>'rität versetzen, Verbesserungen zu der Eonstitution vorzuschlagen,sonst mit keiner andern Autorität versehen ; wie auch Ricmaud bezwcPkann, daß die Stimme des Volkes uns von der Ausübung irgend emandern Gewalt abhält, und zwar gemäß der Form jener Asse»ibly/M 'Alsdann, mein Herr, sind wir hier, nicht mit Autorität versetzen, diestitution abzuschaffen; nicht mit Autorität, uns von der Union zuneu ; und nicht mit Autorität versehen, eine abweichende Regierungöft',^einzusetzen, weil das Volk uns keine von jenen Machtvollkvmmcuheiuübertragen hat. Allein, Herren mögen entgegnen, daß Niemand die 2» _Übung jener Machtvollkommenheiten in Anspruch genommen habc-<vssenn sie auch nicht unmittelbar in Anspruch genommen worden l | ‘% c rist dies doch mittelbar geschehen ; wenigstens 'habe man sich tzier st!"Worte bedient, die aus jene bedeutenden Machtvollkommenheiten b"!^deutet tzättcu. Wenn Herren auf irgend eine Periode in der Gelw" ,,verweisen wollten, wo Gewalt in Anspruch genommen und nicht a» lübt worden, so wurden sie finden, was er zu finden nicht im Stands ^wescn. Wenn immer irgend Jemand nach einer Gewalt trachtete, V-lang es ihm gewöhnlich, diese Gewalt zu tzaudtzabeu. Er könne ,,nu't Gewißheit sagen, daß irgend einige Herren diese sich weit erstes .den Machtvollkommenheiten für die Eonvention in Msprnch ,stf 1K ' 1|l ' lu c iitallein man könne es aus ihrer Argumentation schließen, und irge»?Herr, der in diese Eonvention gekommen sei und diese Argumcntatn ^gehört haben möchte, wurde haben schließen müssen, wir seien dieftntanten der Obergewalt des Volkes, mit hinlänglicher Gewalt verleg,regend etwas Beliebiges zu thun. DieS sei indessen nicht der Fall- ^können nichts thun, als wozu wir vom Volke antorisirt sind; V 11 tf ;iimmer für Machtvollkommenheiten es uns nicht übertragen, die ' ‘uns vorenthalten ; und wir haben kein Recht, irgend Etwas hier 3»'
außer wozu wir ausdrücklich und nachdrücklich vom Volke antongri ^..^
den sind: wir haben keine angeblichen Machtvollkommenheiten, figgeden jetzt der Eommittee vorliegenden Abschnitt betreffe, so schenfflHerren zu denken, daß eine Mehrheit zur llebergebun i hinreiche; ggmseien zu Gunsten zweier Drittel, und Planche dächten, daß U">c> ^' „gumng erforderlich sei. Allein, der Herr von Philadelphia EanntN ^zu denken, daß der ganze Artikel nutzlos, und schlimmer als E^jchc»und er denkt, daß die gewöhnlichen Tribunale den Zweck besserwürden. Er wolle indessen diesen Herrn fragen, ob er die .^pe»^Unkosten des Verhöres eines der hohen Beamten unseres Gonvcn