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Band I.
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Pemisylvanische Convention, 1837. 487

worden mag. Es wird später Zeit^

beö Dorrn nt antworten, welcher iah daraus i 7 . . :u m ^eriibv*

rnern bloße« Scheinbeamten es hinreichend sein, zu

Nn Gegenltande zu erörtern. ^^"',^,^tiqc System des Gerichts-sagen, dap ich uidit geneigt bin, das gegen t . m,, t> a ß e( j ei»

wosens »'»zustoßen, blos auf die absprechende Behauptung »in, oapiowißlnngener Versuch sei.

a r t i n schlug vor, daß die Eommittce die Sitzung schließe,- i»n ,edoch den Vorschlag zurück, um über die Frage abstimmen zu lassen.

fj'^'^a d, von Snsqnobanna, sagte, er habe vorzuschlagen beabsich-sä ^ s o - lc ^»»'»»ttee die Sitzung schließen möchte. Wenn die Vorder-Herrn von Union (Hrn.M e r r i ll,) die er zu Grunde gelogt,nlS wag diese Convention für nicht wichtiger angesehen werden,

Gcs/'^, - eines Borongh ; und alsdann ist sie die unwirksamsteder ^ jemals versammelt hat. Wenn wir nur einer Acte

Unser zu Gefallen hier Sitznitgen halten : wenn wir bei allen

gre,i!>" »Vernehmung durch die Anweisungen, Beschränkungen und Bc-nich?'"^"'erAssdmbly Acte gebunden sein sollen, so thun wir besser,.inen Tag länger hier zu verweilen.

un'gschs^o sl ^ ^ cr Erschlag vor, daß die Eommittce die Sitz-Fortschrittee berichte, und um Erlaubniß bitte, wieder zu sitze»,, ' - verneint wurde, Jas 51, Neins 5».

kmiae» ^ ^ sl b l»br alsdann weiter fort, und sagte, daß er in den Bemer-benfe's, le - cr J» »>achen habe, sich so kurz als möglich fassen wolle. Era'lz Hrrrn von Union (Hrn. M er r i ll) so vorstanden zu haben,gen Cr sagen wollen, daß, insofern als die Gesetzgebung die vorlänsi-selb» i - "s gethan, und, kraft einer Vorkehrung der Assembly-Acte, die-d^s. , lvweit bestätigt habe, uns zufolge derselben zu erwählen—daß wir

hebm,? tl,rc, > jedes Wort, Artikel und Buchstaben dieser Assembly-Acte.ovundei, wären.

durchs "rill erklärte sich: Er habe nicht sagen wollen^ daß wir- 2 - -t-as gebunden wären, was die Asscmbly gethan, sonder« durch die

stimme des Volkech ivdclw di^Asscmbly-Acte genehmigt.

s Hr. R ead erwiedertet Er verstehe den Herrn nun so, als wolle erM«' das;, insofern als wir durch die Stimme des Volkes, krüst dirchssmbly.Acte, erwählt wären, daß deshalb liniere Gewalt lnsoweit bc--hrankt sei, atd die Gesetzgebung nach ihrer besondern Gunst und Huld»S zu verleihen fiir zweckmäßig erachtet. Nach dieser ächre nun warenUls »»wichtigste und unbedeutendste Körper, der »ch )emals versam-•. Weswegen wolle die Gesetzgebung sich ein,Nischen? Und woherabe sie ih VC Autorität, sich überhaupt in die Angelegenheit zu milchen i?!“"»kraft der Bittschriften des Volkes, welche sie ersuchten, einige vor-auftgx Anordnungen für die Zusauimcnbcrnfnng einer Convention zu,*»'Habe die Gesetzgebung irgend eine ihr nothwendig zukommendeGewalt? Der Herr gebe selbst zu, daß dies nicht der Fall sei. irr (Hr.

:" a d) wolle ihn auf die Bittschriften hinweisen, nin zu sehen, ov lic«Ä^»b einige Beschränkungen unserer Gewalt enthalten. Wenn jene»Uchriften die Gesetzgebung ersuchten, oder authorisirten, dieser Eonvcu-