496
Verhandlungen und Debatten.
Vierter Artikel.
Die Eonvention schloß sich, unter Hrn. Denny's Vorsitz, in Eo>ü^mittee des Ganzen, und schritt zur Erwägung des vierten Artikels.
Die anhängige Frage war über den Borschlag des Hrn. D i ck e y,dem Berichte das Wort "Mehrheit" zu streichen und "mit Ucbercinstni^mung zweier Dritthcile" einzuschalten.
Hr. R e a d, von Snsqnehanna, setzte seine Bemerkungen über denGegenstand fort. Er sagte, er habe seit dem Anfange der "Debatte überdiesen vierten Artikel nicht die entfcrnste Absicht gehabt, die Eomniitteanzureden, bis er endlich durch die von dem Herrn von Union aufgesttmten außerordentlichen kehren an der Erörterung Theil zu nehmen ge»^thigt worden. Er sei dazu veranlaßt worden durch die Regung einesGeistes, er wolle nicht sagen, ob nnunterschieden von dem Geiste von Xsl"'oder nicht; aber er sage, daß die Lehre, welcher er sich widersetze, von t fdes Briktischcn Parlamentes, der sich unsere Vater widersetzten, nicht ve^schieben sei. Es sei die Lehre von der Allmacht des Parliamcnts, weichtsich unsere Vorfahren, auf Kosten der Beschwerden und Leiden, des Pssstes und der Schätze des Revolutions-Äampfeö, widersetzten. Es sti dnLehre gesetzgebender Allgewalt; die Lehre von der Abhängigkeit des Volkevon den Befehlen der Gesetzgebung. Ich frage, ist dies die Lehre beHerrn? Er sagt: Nein ; er versucht, dem Schlüsse zu entgehen, buch.den Satz, daß, weil wir kraft der Assembly-Acte erwählt seien, jeder Tbsund Stuck dieser Acte uns Verbindlichkeiten auflege. Nun, mein He> /wie steht es eigentlich? Die Gesetzgebung hat nicht mehr Recht über dGewalt dieser Eonvention, als der Stadtrath zu London. Ihre Gewnist auf die einfache Handlung beschränkt, vorläufige Mittel auzuordne /um ausznmitteln, ob es der Wille des Volkes von Pennsylvanien se>,^die Eonvention gehalten werden solle. Er wisse nicht genau, ob das ^irgend einige Bittschriften niit dcm Gesuch um eine zweite Asseindly^eingcsandt babe; allein, wenn irgend solche Bittschriften eingericht^'den, so beschränkten sich dieselben nur auf Anweisungen für die Geietzgbung, den Tag und Ort der Wahl, und der Zusammenkunft der Emwetion anzugeben. Die Gesetzgebung sei niemals aufgefordert worden,'irgend weiter in die Angelegenheit einzumischen, und er möchte getrost lgen, daß das Volk, trotz der Acte, einen früheren Zeitpunct für die Zuminenkunft der Eonvention hätte bestimmen können, daß es aber den nlActe bestimmten Tag der Bequemlichkeit wegen vorgezogen habe. . -. c
Mehrere Personen (sagte Hr. R.,) völlige Conservative, habenSchwierigkeit gemacht wegen der Worte: Verbesserungen, vcrbcßEonstitution, und neue Eonstitution. Es sei zweifelhaft, ob nichtMehrheit der Gesetzgebung gegen die Eonvention sei, weil eine neue'ssoeben mächtig geworden, welche,da sie über die Brode und Fische ;,jponiren habe," die Reform zu umgehen wünschten. Die Beschränk"«!! >,deswegen mit Hinsicht auf diesen Zweck beigefügt worden. Wir «■ »>l ei dem Gedanken, daß die Assembler Gewalt haben sollte, diezu beschränken, stimmten aber für die Acte, wohl wissend, daß dies 1 i ,Gewalt nicht beeinträchtigen könne. Das Volk habe die Acten durgangen, und da es in denselben eine passende Art, die Dclegatcn » -wählen und zu berufen, wahrgenommen, so sei es insoweit damit Zden gewesen ; aber in dem Theile des Landes, wo er wohne, las)