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Verhandlungen und Debatten.
Hr. Stevens: Alsdann habe ich nichts über diesen Gegenstand Z»sagen.
'Hr. Fleming, von Lycoming, sagte, man habe sich in der Debatte,die wir gebort, größtentkcils bemükt, die Conventiens - Glieder zu über-zeugen, daß unsere gegenwärtige Constitution keiner Veränderung not!'-'wendig bedürfe. Desgleichen sei Viel über die Gewalt der Conventiongesagt, und Argumente beigebracht worden, um zu beweisen, daß kraft ei-ner Assembly-Acte, betreffend die Zusammenberufung der Convention, alleGewalt dieser Convention übertragen worden. Gewiß könne, wenn wiediese Acten, oder die Verfügungen des Volkes nur einen Augenblick unter-suchen wollten, nur geringe Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der @ e *walt der Convention obwalten. Er sei bereit, das Räsonnement desHerrn von Susquebanna (Hrn. Read) zu bestätigen, und wenn ma>'von Einschränkungen der Gesetzgebung, und von der verbindlichen Kraffder Acte der Gesetzgebung für die Convention spreche, so verlange er cnüWahrbeit gegründete, bündige Beweise) um ibn davon zu überzeugen-Wenn die Gesetzgebung, oder wenn das Volk unsere Pflichten deutümbestimmt und genau angedeutet hätte, was der Convention zu tbun obüe-ge, dann möchte der Herr uns sagen, daß die Gewalt der Convention be-grenzt, und wir selbst auf die Vollziehung gewisser genau angegenen Hand-lungen beschränkt wären, und nicht weiter geben könnten : weil das Swso gesagt habe. Aber verbält es sich auch so ? Nein, mein Herr. 9i' ct 'eine einzige Handlung bat das Volk der Convention vorgeschrieben; dennoch sagt man uns im Ernste, daß wir in unserer Gewalt beschränktNun, der ganze Umfang unserer Beschränkung möchte in sehr wenbssnWorten zusammengefaßt werden. Die ganze Beschränkung bestehe durch/daß das Volk sich selbst das Recht vorbehalten, Verbesserungen, die n'vorschlagen möchten, anznnebmcn oder zu verwerfen z und dies s" r “einzige ihm bekannte Beschränkung ; und dies sei die deutliche, einsam'unumwundene Erklärung der Frage. Aber, daß die Gesetzgebung.irgend einige besondere Handlungen zu vollziehen ausdrücklich angcwsstzbaden solle, sei eine Sache, wovon er nie Etwas gehört, bis er es in dielHalle habe behaupten hören. D ,s Volk selbst hat durch seine Verfüg"'Avermittelst der Gesetzgebung, diese Convention für den ausdrücklmü,Zweck zusammenberufen, die Constitution der Republik vorzu»eb"'s,^und warum? Sie nicht anzurühren — nicht diesen oder jenen -lrt'anzurühren, weil wir in unserer Gewalt beschränkt seien ! Ei, er •,
es doch immer kiel
bilden. Aber, sagen cimge Herren, verbessert sie/wwIhr wollet'
Ihr auch die ganze Urkunde neu umbildet, so bleibt " “
die Constitution von 1700. Er denke sich, dies werde nicht der sta» r,. rund wenn wir auch gleich nur sebr geringfügige Verbesserungen »« 'vmachten, so wurde sie, wenn vom Volke angenommen, dennoch die vero lsertc ConstünNou von 1837 sein. Herren haben gesagt, es bandele Idarum, ob wir die Constitittion verbessern sollen, oder nicht? R»n, »'s',das die Frage ist, um die es sich bandelt, so mögen wir ebensowohl abü>men »nd sagen, daß keine Verbesserungen nöthig seien, und Knall «Fall nach Hause gehen. Aber cr denke nicht, dafi'es sich darum Vanvcund im Betreff der Beschränkungen haben wir, wie er denke, keine ano°