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Band I.
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Pennsylvamsche Convention, 1837.

on bcm Volke der Republik damit zufrieden wären, und zu dessen Be-lästigung ihre Delegaten hierher gesandt bäktcn. Und, was auch immerndere Herren thu» möchten, er wolle hier nicht stillschweigen, MdernCvnstitnenten getreu und gerecht repräscntiren. Er glaube, daß dieichige Constitution völlig der Forderung entspreche, das Leben, die Frei-Eigenthum und den guten Namen eines Jeden zu sichern....j~ Cl i ' n gleich die Principien dieser Urkunde alö aristokratisch verschriee»werden möchten, so werde er dieselbe doch nach Kräften unterstützen....^renn irgend Etwas verkehrt sei, so rühre es nicht von irgend einemin der Constitution, sondern von einer schlechten Handhabungoes, ■ her. Wenn die Volks-Repräsentanten sich nicht innerhalb der"^'gen Schranken ihrer Pflicht gehalten, so böten die StimmkästenWttel dar, diesem Uebel abzuhelfen. Und wenn der Gvu-m , lchoße ihm übertragene Gewalt überschreite, so könne auch ertorrh ’ e ^ c verantwortlich gemacht werden. Er solle öffentlich angeklagtbiespvsw Er (Hr. W.) habe sagen hören, daß der erste Staatsveamtestart außerordentliche Gewalt besitze. Unter anderm habe man

Gem "würfe gegen die Veto - Gewalt gemacht, und gesagt, es sei einewoll? . tre ^! e die Urheber der Constitution nicht ausgeübt. Nun aberschicke-"^" Herren zn wissen thun, daß sie bei dem Durchlesen der Gc-selbsi !* rc£i Vaterlandes finden würden, daß General Waschington1813« war, welcher die Veto-Gewalt ausgeübt. Im Jahre

von Gouvernör Snyder hinsichtlich der Bank-Frage Gebrauch

titislfr s ° en ' und obgleich die Gesetzgebung die Bill passirte, so aeneh-nem h ^ demungeachtet die Handlung des Gouvernörs. Mit ci-umm.. ^ herrlichsten Lorbeeren hat er desbalb zn seiner Ehre sein Hauptan (y « H ‘ Es war die Ausübung dieser Gewalt, wodurch er sich biske» lN Lebensende beim Volke beliebt machte, llnd dennoch sagen Hcr-sch/llkrade diese Gewalt dürfe nicht gebraucht werden. Es sei vorge-hendem Gouvernör die Beguadigungs - Gewalt zu cntrci-sch^' ihm nicht gestattet sei» solle, einen armen Verbrecher von einemz„ Tode zn retten (obgleich er die einzige Person ist, welche dies

vermag), selbst dann nicht, wenn viele mildernde Umstände mit60 g ^vrechen verbunden sein sollten. Der Herr habe gesagt, daß

'"erben rc 11 b ' c verschiedenen Gouvcrnöre des Staates begnadigt

scr m' .Er (Hr. Wcidma n) sei nun aber für die Beibehaltung die-stkns e- 11 ' , ® r glaube, daß sie billiger Weise ausgeübt worden, wenig-werde, i « Cr sr ' unvollkommene Menschen wüßten, wie sie gebrauchtden ©mm - ^ cr Heee von Philadelphia Cauntv habe Anklagen gegengnadia,,«/^^ ^v^vvcn, weil er seine Gründe für den Gebrauch der Be-de,, leisei?» ^Gewalt nicht angegeben. Er (Hr. W.) hege nun aber nichtgilt heiße» werdc"^ b ' c Unternehmung des Gouvernörs

bei,' ' nl! ? s e r ?• 3ch habe keine Anklage gegen den Gouvernör crho-zn thun. ' Gouvernör an. Ich hiite mich gar sehr, so Etwas

^"nör^R ft n er VbeÜ 1 r« ^ 0rt ' ? r ~ ottc "icht sagen, daß der Herr Gon-Elonvcrnör im ^ " V d e r, oder irgend einen andern

geziemend gebraucktr n die ihnen anvertraute Gewalt un-

} zu haben. Allem, er habe gegen die Ausübung dieser