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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

billig verordnete späterhin, ohne von dem Volke hierzu antorisirt ZU sei»,die Berufung der Convention von 178!) — '!)0, ohne eine vorbergcbciideErklärung der öffentlichen Meinung des Volkes über diesen Gegenstandeinzuholen. Sie veränderte die Eonstitntion von 1776, unterwarf sie aberniemals der Bestätigung des Volkes. Durch eine Schein-Eercmonsi,Proccssion genannt, proclamirte sie dieselbe als das Fundamcntal-Gesi'bdes Landes. Eine Proccssion, welche in ihren Reihen die Evnstabsl^Schcriffs, den Registratur der Deutschen Einwanderer, die Amse-Bedien-tcn u. s. w. begriff; und durch diese feierliche Narrenposse proclamirte sie,daß sie die Eonstitntion von 1776 abgeschafft — eine Constitntion, wellbedie Aintsdaucr der Richter beschränkte, die Erwählnng der FriedcnsrickMverordnete, und in vielen andern Hinsichten in wesentlichem Einklängemit den Wünschen des Volkes in der gegenwärtigen Zeit war. Das Veukann und will, ebne dem Vorwnrse der Ncnerungssucht sich auszusetzen,die gegenwärtige Konstitution in einigen Rücksichten zu der von 1776 3»*rückbringen.

Hr. Forward wünschte einige wenigen Bemerkungen zu macbe»- !Die Herren würden sich erinnern, daß er gleich zu Anfang der Debatte be-merkt habe, daß er sich weder von der Erheblichkeit der Frage, noch ^der Zweckmäßigkeit einer Erörterung derselben überzeugen könne. Er ß e *wahrte damals nicht den Raum, durch welchen die Herren aus der eichst-gcngesctzten Seite der Frage von denen auf dieser getrennt wurden. ^dachte damals, und er glaube noch immer, daß der Streit mcbr ein bloßerWortstrcit, als irgend etwas anders sei. Was, frage er, seien die Vor-schläge auf einer jeden Seite dieser sehr bestrittcncn Frage? Auf dHeinen Seite befänden sich Glieder der Eonvention, welche das Rechter, uneingeschränkter Bcratlmng, und das Reckst, nach dem Willen it) rCI 'unmittelbaren Eonstitucntcn zn verfahren—das Recht, obne Zwang ^entscheiden und sich ganz nach ihrem Gutachten und Gewissen zu richten,in Anspruch nähmen. Sie forderten weiter nichts, als dies. Aber, wmschlage man auf der andern Seite vor ? Ei, es scheine, als sollten "-'lmit einer Gewalt - Frage belästigt werden. Es werde behauptet, babdieser Körper mit einer ungeheueren Gewalt, einer Art beschränktermackst, wenn diese Gelegenheit einen so groben Sprachfehler rechtfertigedürfte, bekleidet sei. Und wir sollten nickst vergessen, daß diese Gewalt iallen Fällen gebraucht werden sollte. Nun, betrachten wir dieselbe, f.

Herr von Susguebanna hat sie vielleicht schärfer herausgehoben, als >'gend ein anderer Herr. Und, was sagte er? Ei, daß wir alle die W'walt des Volkes hätten, mit Ausnahme des einzigen Vorbehaltes, dall edie Eonstitntion, wie sie von dieser Eonvention verbessert werden weckst^,billigen, oder mißbilligen, genehmigen oder verwerfen solle, wie er > ufür schicklich halte.

Nun, er (Hr. F.) wolle es der Urtheilskraft dieses Herrn und einejeden andern Herrn, welcher ihn höre, überlassen, ob dies nicht eine U 'vergäbe der ganzen Gewalt sei. Wir haben keine souveräne Gew» ' >

Ganz und gar keine. Warum ? Weil letztere sich vereinigt—'auflegt—ohne Einschränkung handelt. Alle Gewalt, welche die Eoiwc ^ |

tioit besitze, bestehe darin, daß wir rathschlügen und entschieden, unstr^,a.'iies Gutachten aussprächen, und Alles was wir thun möchten, dernehmignng des Volkes unterwürfen. Gesetzt, daS Volk sollte die Verym