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Pennsyivamsche Convention, 1837.
uns fern Recht, liier zu sitzen; und ich erschrack ganz besonders dar-"°er, daß er das alte Montgomery in seine Hosentaschen steckte, sammt." andern Cauuties, welche Mehrheiten gegen die Zusammenberufuiigeuier Convention gegeben hatten.
jedermann giebt zu, daß wir keine andere Autorität haben, als Der-vksternngen für die Durchsicht und Annahme, oder Verwerfung vom Volkestvrznschlagen. Das Volk, die Gesetzgebung, und wir selbst haben uns ver-fugt, uns für diesen, und keinen andern Zweck zu versammeln. Wennwir es auf uns nehmen wollten, Verbesserungen zu machen, oder eine^vststntion einzuführen, ohne sie dem Volke vorzulegen, wie die Con-?b.nko„ von 1790 that, so würde dies eine unrechtmäßige ErmächtigungObgleich schon seit langer Zeit Beschwerden gegen die Evnstitntiou'"gelaufen, und ein großer Theil unserer Bürger, als eine Gesammtheit,<>vanderungen günstig gewesen sind, so hat doch das Volk diese Nebel bis«/r lieber ertragen, als Gefahr laufen wollen, eine schlechtere Eonstitu«J-'n sich aufdringen zu lassen. Mandates mit Bitten bestürmt, seine!du»villignng zu einer Convention zu geben, und es hat sich vermittelstRepräsentanten dazu verstanden, daß, wenn eine Mehrheit es zu-era^'" eine Convention gehalten werden sollte, um über für nöthigin K Verbesserungen sich zu berathen, und später wolle es die Sache... ^^nnig nehmen. Es hat uns hierher gesandt, um uns gegenseitigrer Rath zu geben und zu überlegen) und thut das Resultat unse«
r l “thei(c darzulegen, indem es für sich selbst das Recht vorbehielt, muwir a anzunehmen oder zu verwerfen, nachdem es vernommen, wasir nbcr die Sache zu sagen hätten. Dies sei die Summe und das We»mee Saclw.
, Jet) denke, daß das Volk, durch keine gegebene Stimme über irgend eineWildere Verbesserung entschieden, oder Aiiweisungen wegen irgend einer?Im' y Dies ist eine Sache, hinsichtlich welcher keine besondern
g-?^'ü">ge„ gegeben, oder Gesinnungen ausgedrückt werden konnten,Neck^' ^iondere Verbesserung vorgelegt ist; und folglich hat es sich dasthun ^^bebalten, zu revidiren, anzuiiebmen oder zu verwerfen, was wirsicherer ist, als Verhaltuugsbefehle. Dennoch aber ist es uin-ke 5'egend einem Herrn die öffentliche Meinung in seinem Distrie,Nach ,1^' der Verbesserungen im Allgemeinen unbekannt sein kann,feiitr'rti ■ ” cr Stimmen regnliren mag. Diese Convention hate^,, ^ünvalt, das Volk durch irgend einige Verbesserungen, die sie vor«zu binden oder z,fbeherrsche» z allein, sie hat die Gewalt,t i n : pl^iUcn zu beherrschen, durst, die V e r w e i g e r u n g, irgend^Verbesserungen der Erwägung des Volkes vorzulegen,ich ral, r s . annahm, mit dem ich beehrt worden bin, so fülsttc
lichkei? ' es ein schwieriger und verantwortlicher sei. Dies; Bedenk«üch tln, " - / >^och durch den Gedanken sehr erleichtert, daß Das, wases mi-hi- 1 "^"ste, keine bindende Kraft für das Volk haben würde, wenn''ige & .«,■" "un genehmigt worden. Unter diesen Umständen will ich ei«nickt Weiter gehen, als ich thun würde, wenn meine Verfügungen
'i! t ,ud)t ^»'gelegt werden sollten. Ich denke, ich kann mich
Qauith) •, - ’ Meinung über diesen Gegenstand in meinem eigenenden !»(•>"« ü'de sseen, und ich habe einige Kenntniß derselben durchauslicher .D>e öffentliche Meinung zu Gunsten verschiedener wesent«^eianceruugeu ist sehr allgemein ; und jch würde mich sehr irren,