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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

fendes — oder etwas moralisch Unrechtes thäten, so müsse, und, wie erzuversichtlich hoffe, werde das Volk es verwerfen. Innerhalb dieserSchranken indessen habe dieser Körper alle Gewalt, und könne sie aus-üben, und demungeachter gelten doch alle ihre Unternehmungen nichts,wenn nicht eine Mehrheit der Frcimänner der Republik über die Zweck-mäßigkeit der Annahme unserer Verfügungen ein entscheidendes Urtheilfälle, nnd denselben ihren Beifall schenke. Die angedeuteten Unterschei-dungen erscheinen ihm in der That nur als Unterscheidungen ohne wirk-lichen Unterschied.

Hr. M' D o w c l l, von Bucks, sagte — Hr. Vorsitzer, dies ist eine är-gerliche, häßliche Frage, und ick merke, daß die Erörterung derselben, aufeinen sehr krittiscken Punct getrieben worden ist. 2ck fürchte, mein Herr,daß, wenn man nur noch einen Sckritt weiter geht, es plötzliche, unerwar-tete und traurige Folgen nach sich ziehen werde. Dergleichen Fragenüber Gewalt sind allemal gefährlich, und in dieser Eonvcntion scheinen sieeine beunruhigende, und mehr oder weniger revolutionäre Tendenz zu ha-ben. Mein Herr, ich bin kein Freund von dieser Erörterung, weil icknicht weiß, was für ein Resultat daraus hervorgehen wird." Ich kan>hierher in dem Gedanken, daß ick mit großer Gewalt bekleidet sei, und,wie jeder Andere, in solchem Glauben bestärkt, bin ich sehr empfindlich,wenn ick sehe, daß man sich irgend einige unreck tmäßige Angriffe auf die-se Gewalt erlaubt. Mein Herr, an der äußersten östlichen "Grenze dieserRepublik wohnt ein kleiner Volkshanfe, so verständig als irgend einer in«Staate, und eben so unabhängig, als verständig, der mich mit all der Ge-walt bekleidet, die ich besitze. Ich besitze, wie der Herr von Butlcr gesagthat, dessen Gewalt als sein Bevollmächtigter. Hierdurch bin ich stark undvollkommen mit Mack>t bewaffnet; lind wenn es irgend einem Herrn da-ran fehlen sollte, so könnte ich ihm vielleicht damit anöbelfen. Ich haltall die Gewalt, deren ich bedarf; und ich thue hiermit dieser Conventionkund nnd zu wissen, daß ich gesonnen bin, sie zn gebrauchen, gerade so wieinir es gefällt — von nichts Anderem geleitet, als von richtiger llrthcils-kraft, redlichen Vorsätzen, nnd dem Willen meiner Eonstitüenten. Ichwill mir nicht von irgend e nein Mann, oder Gesellschaft von Männern,oder von einer Partei in dieser Convention meine Gewalt vorschreibe»,noch mir vvrdictiren lassen, auf welche Art, oder zu welchen Zwecken stz'angewendet werden soll. Ich leite von der Mehrheit oder Minderheitdieser Convention keine Autorirät her, ebenso wenig, als ich gesonnen bi»,ihnen von der Attsübnng irgend einer Machtvollkommenheit,'die ick besitze,Rechenschaft zu geben. Für Das, was ich hier thiie, bin ich dem gute"Volke von Bucks verantwortlich, und nickt dem Herrn von Cusgueha»»»fHrn. R e a d), noch dem Herrn von Philadelphia (Hrn. C b a » n c e *>)•Ich muß meine Pflicht, nach bestem Wissen und Gewissen, treu erfüllenEin Theil dieser Convention sagt, wir sind verbünde n, Verbessern»^gen vorzulegen — ein anderer aber sagt, wir sind n i ch t verpflichtet.Die Herren mögen s i ch selb st, ihren eigenen Begriffen gcniäß, b>"def,aber sie miiffen mich nicht binden wollen. Ich habe Gewalt, zu Verbrührungeu meine Einwilligung zu geben, oder nickt, wie meiu Urtheil6ver»U'gen mich anweiset. Wenn meine Coustituenteu für zweckmäßig erachte!,u)as, was ick gethan, nieterzusiiminen, so haben sie weiter nichts gethsi rchs ihre" Schuldigkeit. Ich liesse, die Convention iverdc diese Sacht »>«/i> citer verfolgen — es ist eine unnütze Zeitvcrschwondung, und wen» 1