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Peim,Manische Convention, 1837.
erörtert; hätten versucht, ausfindig zu machen, wer die größten Volks«freunde wären, und einander Vorlesungen über Uebereinstimmung in po-litischen Meinungen gehalten, welches Letztere für Manche von i,nS eindelicater Gegenstand zu behandeln gewesen. Da er einmal über diesenGegenstand spreche, so hoffe er, ohne gerade viel weiter abzuschweifen,alü einige andere Herren, das; man ihm, "nur die Belehrung wegen,"Glauben werde, den Delcgateu von Franklin (Hrn. D n n l o p) zu fra-gen, ob die Konvention zu Ren-Bork, von welcher dieser Delegat gespro-chn;, gehalten worden, ehe ein gewisser angesehener Fabricant von Schneid«Instrumenten dem "A l t c n R ö m c r" 'ein gcivisseS Handbeil über-Reicht, oder später?
Was diese Convention und ihre Gewalt betreffe, so komme eS ihm vor,chß die Arte von 1834 — 5 dem Volke die Frage vorlege, ob eine Evnvcn-tivn gehalten werden solle, oder nicht, um Verbesserungen zu der Staats-^onstitntion vorzuschlagen, und dieselben dem Volke vorzulegen? — daß^'ic Mehrheit (eine gesetzliche und constitntionelle Mehrheit) entschiedenHtbe, das; eine Eonvention für diese Zwecke gehalten werden solle, und daßvamals die Acte von 1836 von der Gesetzgebung passtet worden, welcheche Art vorschreibt, in der die Convention gehalten werden sollte. Diese^cte von 1836 übertrug der Konvention 'keine Gewalt. Die Gewaltwurde durch die vorläufige Verfügung dc6 Volkes, auf die in der vorhcr-gchcuden erwähnte Weise, übertragen. Diese Acte von 1836 war indcs-! Cn ein ziemlich gültiges Zeugniß Dessen, waS das Volk gethan. Dassel-^ Erklärte durch seine Repräsentanten, 133 an der Zahl, im Eingänge zu^e,er Acte: "daß die Frcimänner dieser Republik, vermöge einer e » t«ch i e d e n e n M c h r h e i t, des hlosscn habe, daß eine Eonvention g e-Ü « l t e „ werden solle, um eine neue S t a a t s - E o u st i-on sur dessen Genehmigung auszuarbeiten und vorzulegen, und daßk» die Psistht der Volksrcprascntanten sei, schnell und ohne Verzug Vor-rebrunge,, zu treffen, den W i l l e n d e S P n b l i c n m s ins Werk zu» Ee habe viel über die Stimme des Volkes — den Willen desp ö, sagen hören. Er seines Theiles denke stets, daß der Wille desd! Allgemeinen sehr eonstitntionsmäßig, wo nicht sehr deutlich,
leiuc für diesen Zweck erwählten Repräsentanten ausgedruckt wor«.ch s und hier hätten wir die Erklärung durch seine Repräsentanten, wasE Diese letztere Acte sei gut für die Regnlirnng der Einzeln«
neu. vi>^.sp^.x.chc nicht mehr zu leisten, und da die Eonvention zn-n nnneuberufeu worden, so besttze sie all die Gewalt, die für die Zwecke nö«tz Ü' welche die Glieder versammelte. Sie besitze all die Gewalt, welcheeben f"^st besttze, lunsichtlich der Feststellung der Principien, nach we!«d e u; ^ Gouvernement verwaltet werden muffe. Sie besitze nicht alledes Volkes für alle Zwecke — denn gewisse Rechte seien u n«stk er li ch, welche daS Volk, der Unabhängigkeits-Erklärnng ge«könn'-^ - chbren lassen könne. Aber alles was das Volk thun könne,oder v Ä ^nvcntion auch tbnn. Diese Eonvention könne Nichts thun,, ^ m/ch^.ch'n,was der Eonstitntion der Vereinigten Staaten widcrstrei«würde v"" so Etwas thäte, und das Volk bestätigte es, so
t; on « , UCt * ch'uz albern — es würde null und nichtig sei». Die Eonven«Unreif?/ "^orvies durch jenen moralischen Sinn/der uns irgend etwasW2>, - i» thun verbiete, eingeschränkt, und im Grunde betrachtet—
" ww etwas der Eonstitnti'on der Vereinigten Staaten Zuwiderlan»35