Band 
Band I.
Seite
566
JPEG-Download
 

566

Verhandlungen und Debatten.

tion in drei abgesonderte Zweige vertheilt r»id errichtet, nämlich: EineGesetzgebung, einen Gouvernör, und eine Gerichtsbarkeit, und keiner vondiesen'besonderen Zweigen soll die Autorität eines der beiden andern aus-üben, außer wo die Eonstitution dies anordnet."

Hr. I n g c r so ll sagte, dieser Vorschlag sei nicht in dem nämlichen Zu-stande in der Eonstitution enthalten, und er wisse nicht, warum er es nichtsei. Es sei sehr möglich, daß ein S?«'r oder der andere einen triftigenGrund anführen könne, warum er nicht in der Eonstitution stebe, und i»diesem Falle würde er zufrieden sein. Das Princip sei durch alle politwscheu Ansichten, welche in England und Amerika im Schwange seien, ge-hörig entschieden, und er könne nicht einsehen, warum es nicht buchstäblichin der gegenwärtigen Eonstitution enthalten sei. Ein jeder Herr werdesich erinnern, daß wir iu *2} lackstone und M o n t e s q u i e u gelehrtwürden, eine Vertheilung der Gewalt als in allen Regierungs-Vcrfassu»-gcn unumgänglich nothwendig zu betrachten; und in den von Hrn. Md i so n und Hrn. H amilton geschriebenen Briefen des Föderalistenerklärten verschiedene sehr ausgedehnte Artikel, warum diese Vertheil»»!)der Gewalt nicht in der Eonstitution der Vereinigten Staaten ausdrück-lick bestimmt sei, erkennten aber deren Schicklichkeit an und zeigten, daß/obschon sie nicht dem Buchstaben nach daselbst stehe, sie doch dem ®i»» cnach darin enthalten fei. Und, wenn er nicht irre, so werde man bei Be-trachtung der vier und zwanzig Eonstitutionen der verschiedenen Staate»finden, dass diese Vertheilung der Gewalt der Form nach in den meiste»derselben beibehalten sei. Bei einer sehr wichtigen Entscheidung derSuprcme Eourt der Vereinigten Staaten, bei welcher die betbeiligte»Parteien aus diesem Städte waren, geschah die Entscheidung dadurch/der Gesetzgebung sehr ausgedehnte gerichtliche Gewalt übertragen wurde,weil die Vertheilung der Gewalt in der Eonstitution von Pennsylvania»unbestimmt war, und der Gesetzgebung nicht das entzog, was ihr d»rc»die Eonstitution der meisten Staaten entzogen war. Er sei nicht »»Stande zu sagen, wozu dies führen möchte,'und er habe es für schickstchgehalten, diese Verbesserung vorzuschlagen, welche er nun der Eoin»»"^mit großer Ehrerbietung übergebe.

Hr. Sergeant, Präsident, sagte, es sei ihm einleuchtend, daß, ws»»nicht das Mitglied von dem Eaunty Philadelphia irgend einen triftige»hintut) für das Einführen dieses Vorschlages in die Eonstitution anfnhi's»könne, wir denselben besser nicht einführten ; und er glaube, es sei die amgemeine Ansicht der Eonvcntion, daß, wenn Veränderungen geschehen ssmten, sie nach völliger Ueberzeugung geschehen sollten, daß sie'nöthig, reaiftmäßig und schicklich seien. Dies glaube er, sei die Meinung der EonHMtion in Bezug auf den Amtscid ; und es sei gleichfalls die' MeinungEonvcntion in Bezug auf die Anklage-Frage. Nun, wenn das Mistst"von dem Eannty Philadelphia einen triftigen Grund anführen kan»/ c'beeinen Grund, welcher, nach seiner eigenen Ueberzeugung, es dienlich, »'s»chcn würde, diesen Vorschlag einzuführen, so werde er (Hr. S.) st""Grunde sich fügen, und sogar Achtung für seine Meinung haben ; baaber weder eine entschiedene Meinung geäußert, noch irgend eine» triftegen Grund, warum er angenommen werden solle, angeführt habe, st t®'te er, man ließe die Sache am besten, so wie sie sei,' unverändert.er (Hr. S.) habe einen Grund dagegen, der, wie er glaube, von de