Band 
Band I.
Seite
569
JPEG-Download
 

Pmiisylvanische Convention, 1837.

569

die Eonstitution der Tadel getroffen haben, dafi eine gerechte undNothwendige Gewalt darin fehle. ist unsere Eonstitution ? Es isteine Verthcilung von Gewalt in drei Zweige—den Gesetzgebenden, Vvll-

> reckenden und Gerichtlichen—welche immer, so weit als billiger Weisechunlich ist, von einander abgesondert und genau unterschieden gehaltenwerden sollen. Dies ist die Theorie; aber in ihrer Anwendung kommenMllc vor, welche eigentlich den gesetzgebenden Zweig angehen, zufällig

etwas von einem gerichtlichen Eharakter mit begreifen.

,.^5» bcm oben angeführten Falle entschied die Eourt, daß die Acte Eon-Mtutionell sei; Gerechtigkeit wurde zu Theil, die ehrlichen Käufer behicl->br tzand, welches sie'gekauft und wofür sie bezahlt hatten, nndRechts-.andel und Streitsucht wurden verhindert. Wie trug sich dies zu? Dieantwort liegt klar am Tage. Weil cö über den menschlichen Scharfsinnm)t, Gnvalt auf eine solche Weife zu bestimmen, dasi nicht einige Ange-'Mulwiten, so zu sagen, über der Grenzlinie liegen blieben ; und wo woll-Sie dieselben in ähnlichen Fällen schlichten, nm einer gänzlichen Er-'^Wolung der Gerechtigkeit vorzubeugen ? In Ihren Eonrten? Sief'pp'i nach dem Gesetz entscheiden. Sie können nicht willknhrlich ver-und sollten niemals eine solche Autorität besitzen. Kann Ihr-onvoruör Abhülfe leisten ? Er bat blos dafür zu sorgen, dafi die Ge-^i^^ollzogon werden. Es liegt gänzlich außer seinem Bereiche. Wo->» i, b ‘ c Appellation denn gerichtet werden ? Irgendwo sollte sie dochhil ^"siehört werden. Wenn bei der Gesetzgebung keine Abhülfe ge-

> '»den ivird, so gibt es überhaupt keine Abhülfe für 'jene Elaffe von Fäl-wclcho mit dem gesetzgebenden Departement und zugleich mit einigerstf-iM,„w* r.-.,s Diese Eonstitution, welche

für keine weise Eonstitution<20 wett als es um zeion nno zeinc eigenen Meinungen anbe-^ "chp wolle er Denen, welche so dächten, mit Vertrauen sagen, daß ersei ^ -lcm, was er von ihren Wirkungen überhaupt gesehen, überzeugtsie von Männern, welche an Fähigkeit zu einem solchen Werkeden e>^°^ übertroffen werden dürften, wohl erwogen und angeordnet wor-sti weit entfernt, der Eonstitution abgöttische Verehrung be-Bvltt behaupten zu wollen, dafi sie vollkomnicu sei, oder die idealeter /^""U'nheit, von welcher man träume, erreicht habe, als ob sie un-Heul lUC Kategorie menschlicher Erzeugnisse gehöre; aber so oft er Gele-Gen ^ sprechen habe, wolle er bei schicklichen Veranlassungen, mitihre f l5cr Convention versuche», die Weisheit der Eonstitution in

W ^"schiedenen Theilen darzutlmn. So weit als die Eommittee seaiedie theilen werde, würden sie zu demselben Schlüsse kommen undker » .r • stL ' n beibehalten; und wo sie in ihrem Endnrtheile von cinan-schj^'dchffdcn seien, müßten sie durch wechselseitige Nachgiebigkeit ver-ch,""0rtige Meinungen in Einklang zu bringen suchen,sei p !t i™ llc ">au sagen, dafi dies nicht eine weife und gute Eonstitutionstell im 1 C !siwifi Alles geleistet, was eine Eonstitution zur Sicher-

'Wo und Bewahrung der bürgerlichen Rechte und zur Beförderung derbhia k f -k cr Republik leisten könne. Der gelehrte Herr von Philädel-a»a (<(*' z" verstehen gegeben, daß dieÄnfklärrnng in Rcgiernngs-jc,. ^"deitcn solche Rieseugeschrittc gethan, daß das jüngste Glied derfm.-:’ 11 Coustittttion mehr davon verstehe, als alle Verfasser der E

_ ' I». o m |u nv^c jvij i uiv yup tut» •)'

tutilV ^outtitiition mehr davon verstehe, als alle Verfasserm 1790 zusammengenommen36

Eonstj,