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Verhandlungen und Debatten.
eindringende» Beredtsamkcit im Puncte der Menschlichkeit, das Terje^nige, welcher des Mords im ersten Grade — des Meuchelmords, desMordes durch Vergiftung, oder irgend einer andern Greueltbat schuldigist, welche einem Mitmeuschen das Leben raubt, bingcrichtet werden soll-Warum sollte er nicht hingerichtet werden ? Gibt es irgend etwas, dases verbietet? Ob ein passendes und angemessenes Surrogat festgesetztwerden könne, verdient die ernstliche Erwägung der Gesetzgebung. DelRichter und der Henker — der Scheriff, dessen Pflicht es ist, Zeuge derletzten Scene zu sein, sind nicht verantwortlicher dafür, als die »»beseelte»Instrumente, welche sie gebrauchen. Warum sollte also der Delegat vo»Philadelphia Eannty (Hr. I n g e r so ll) dies als eine gehässige und be-klagenswerthe Gewalt des Richters hervorgehoben haben? Aber, ssüunmittelbaren Frage zurückzukehren — unter den Verwillignngen IhrerEonstitutivn wünsche ich zu wisse», ob die große Mittler - Gewalt, welchewir erörtert haben, nicht irgendwo bcibrbalten werden sollte? Und, M»die Angelegenheit nach den Anssprücheu des gesunden Menschenverstandesund der allgemeinen Gerechtigkeit zu untersuchen, will ich gerade den Fannebmen, von welchem ich gesprochen—das Kauf-Geld bezahlt—der Handelvöllig abgeschlossen und vollzogen, vielleicht Geld auf Verbesserungen ver-wendet, und dann ein förmlicher Fehler entdeckt. Sollte in der Gemein-heit keine Gewalt zur Unterstützung desBürgcrs bestehen, welcher aufche Weise zu einem Irrthum verleitet wurde. Niemand wird es imabstreichen Sinne längncn; und doch setzen Sie, daß in dem angeführtenFalle die Abhülfe weder bei der Gerichtsbarkeit, noch bei dem Gonvcrnörzu finden. Lassen Sie dieselbe, wo Sie den Ucberrest der Gewalt lassen-"bei der Gesetzgebung, um von diesem Körper auf eine Weise ausgeübt zuwerden, welche nicht den gesetzmäßigen oder natürlichen Rechren des W*berrestes der Gemeinheit widerstreitet.
Aus diesen Gründen hoffe ich, daß in diesem Puncte keine Abänderungin der Konstitution geschoben werde. Wir verstehen die Evnstitution stwie sie ist. Wenn man es für nöthig halten sollte, die Amtsdauer derRichter zu verändern, gut; verändern Sie aber nicht das Princip. Ma»sollte äußerst vorsichtig zu Werke gehen, damit nicht durch Einführung wnes neuen Principes großer Nachtheil entstehe. Ein weit wichtigererFall, als der, welcher angeführt worden, fand unlängst Statt. Ich meineden Anspruch der Erben von Jodn Nicholson auf einige MillionenAcker Landes, welche die Republik für die Bezahlung einer Schuld ver-kauft hatte, aus dem.Grunde, weil die Republik nicht beim Verkauf nach derüblichsten gerichtlichen Verfahrungsart, sondern auf eine gesetzlich erlaubteund durch die Natur des Falls bedingte Weise zu Werke gegangen, Ei»e^der gegen das passirte Gesetz vorgebrachten Einwürfe war—daß die Sachegerichtlicher Natur und der Gewalt der Gesetzgebung entrückt sei. DstSriprenie Eourt der Vereinigten Staaten entschied, daß dem nicht st st''Als einer der Rechtsbeistände der Republik verwies ich auf alle ulPcnnsylvanicn entschiedenen Fälle, um zu zeigen, daß die Gesttzgcb»"ssohne einen Eingriff in die Constitution zu thun, bei besonderen Gelegesbesten eine Gewalt ausüben könne, welche etwas von einem gerichtliche'Etzarakter begreife. Die Gerechtigkeit der Sache der Republik unterlagkeinem Zweifel. Hatte die Republik nicht das Recht, sich wegen ihrerForderung an das Land zu halten ? War nicht jene Forderung gesetzüwzuerkannt und ansgcmittelt? Und, waren nicht die Verkäufe nach dem