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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

Was die Pflicht des Vorsitzers bei dem Vorfalle betrifft, so drebt sich Allesum die Hauptfrage — ob der Vorsitzer feine Autorität willkürlich, olMGesetz, oder nach dem Buchstaben des Gesetzes, geltend machen soll ? 3*wünsche zu wissen, ob der Dclegat von Philadelphia Eaunty will, daß,wenn ein Beamter als Vorsitzer dieses Körpers gewählt wird, Sie dcnssl-den mit willkürlicher Gewalt bekleiden ? Wenn dem so ist, so würde imkaum wissen, was ich damit anfangen sollte — ich würde mich selbstwirren, und vielleicht ein wenig in Verlegenheit gerathen. Allein ich wü>^sche von dem Gliede von Philadelphia Eaunty zu wissen — weil die Er-örterung hier frei stehen muß — und mit des Delegaten Erlaubniß werdeich mich selbst demüthig in freie Erörterung einlassen — auf welche Ge-fahr — nach Dem, was wir gesehen und gehört, weiß ich kaum, was stseine; allein, was es auch sein mag, ich m'nß mich darauf gefaßt macf)d'•ich wünsche, sage ich, von diesem gelehrten Delegaten zu wissen, ob er den",daß der Vorsitzende Beamte mit willkürlicher Gewalt bekleidet sei, undnicht, ob es irgend ein Gesetz oder eine Regel gebe, die den Vorsitzer bc- ,rcchtigt, während ein Glied spricht — vorausgesetzt sogar, daß dersitzer mit Gewißheit voraussehen könnte, was das Glied sagen will,doch eine reine Unmöglichkeit ist) — dem Gliede zu verbieten, von irgendJemanden zu sprechen, oder den Namen irgend Jemandes zu erwäbneNder nicht ein Glied der Convention ist ? Angenommen, der Vorsitzertc dem Gliede sagen, seinen Sitz einzunehmen, und mau sollte alsda»"von des Vorsitzers Ausspruchc weiter appcllircn. Der Vorsitzer muß ^ '

seinem Verhalten Rechenschaft ablegen, und die Ursache und die Regel f 11 * i

sein Verfahren angeben. Wo sollte er die Regel finden? W>ll?^Herr auf den Theil der Regeln verweisen, welcher dcnVorsitzer autorüsst-ein Glied zur Ordnung zu rufe», weil es eine Person (nicht ein Glied)'"der Debatte mit Namen genannt?

Hr. I n g c r so l l: Es gibt eine Art von Vermittelung, die noch koiRAusübung der Autorität ist. Ein zur rechten Zeit gegebener Wuu 7 *.womit mich zum Beispiel der Vorsitzer diesen Morgen beehrte — möch^den Vorfall verhütet haben.

Hr. Sergeant: Wir haben keine Ordnnngs-Regcl, die densitzer autorisirtc, ein Glied zu unterbrechen, während es redet. Er wUHwillkürlich verfahren, wenn er so handeln wollte. Ich kenne außer dcGesetze keine Regel. Allein, wenn es mit einem Winke abgemacht gsiv^scn wäre, warum gab ibn der Herr nicht selbst? Warum schwieg er M 'Er hatte so viel Recht als der Vorsitzer ; denn, ich will es ihm rund maussagen, keiner von Beiden hatte das geringste Recht. d

Wie konnte der Vorsitzer wissen, was das Glied werde sagen ^ollc"^Wie konnte er wissen, daß es werde eine Person bei Namen nennenlen? So ist also der Klagepunct gegen den Vorsitzer der, daß rr w >eine willkürliche Autorität ausübte, und nicht etwas eben so llnnvtbVals Unrechtes that; denn jedes Convcntionsglied hatte dasselbe Recht,der Vorsitzer. Ich werde nie mit meinem Wissen in dieser lronvenein Beispiel geben vom Gcwaltmißbrauch, durch gesetzwidrige Attsuv -der Gewalt. Ich habe zu viel Achtung für die Convention, es lstt »thun, und zu viel Achtung für mich selbst, es irgendwo zu thu».,wir der Sache ctwaö näher auf die Spur kommen, so werden pjjtdaß sehr viele Dinge als gewiß angenommen werden, welche nicht