Band 
Band I.
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Verhandlungen und Debatteik.

Tieft Bilanz wag als Staats-Tareu angesehen werden,und besteht aus folgenden ItemS :

Land- und Laudamtsstnbc-Lporteln, 865,763 80

Auctions-Eommissionen, 9,900 00

Auctions-Abgaben, 67,160 58

Tar auf Bank-Divideuds, 91,415 60

Tar auf gewisse Aemter, 7,921 18

Wirthshaus-Erlaubnißschcine, 52,547 97

Kleinhändler-Erlaubnißscheinc, 46,984 42

Pamphlet Gesetze, 212 77

Eollatcral-Erbschafts-Tar, 20,484 97

Militz- und musterfrcie-Gclbstrafcn, 3,161 16

Staats-Ebarten, 14 50

Bleck,waarcn- und Uhrenhändlcr-Erlaub-nißscheine, 456 00

Hausirer- und Kleinhändler-Erlaubniß-' scheine, 2,106 75

Zuwachs der Caunty Taren und Auflagen, 193,360 63

Tar auf persönliches Eigenthum, 31,020 68

Tar auf Writü, u. s. w., 25,727 94

He.mgefaUene Guter, 477 37

Spötteln der Staatsftcrctärs-Amtsstnbe, 968 16

Bei mischte Einkünfte, 1,779 26

8 621,463 74

Welche auf den Tisch gelegt und zum Druck verordnet wurde.

Hr. S ch c ll i t o, von Erawford, überreichte ein Memorial von Ein-wohnern von Erawford Eannty, um einige Einschränkungen in Beziehungauf Bankgewalt, Evrporationcn, etc., in das Fundamcntal-Ecsetz aufzu-nehmen.

Hr. Rite r, von Philadelphia, legte zwei Memoriale gleichen Inhalts,von Bürgern der Stadt und des Eannty Philadelphia, vor.

Diese Memoriale wurden auf den Tisch gelegt.

Hr. I n g e r s o ll, von Philadelphia, legte folgenden Beschluß vor,welcher auf den Tisch gelegt und zum Druck'vcrordnct wurde:

Beschlossen, Daß der fünfte Artikel der Constitution verbessert werde, wie folgt,nämlich:

1. Die gerichtliche Gewalt soll einer Supreme Court von fünfzehn Richtern, Caunty

Courtcn mit einem Richter für jede tausend hcnachdartc Einwohner, und einem

Friedensrichter für jede benachbarte Einwohner, übertragen werden, rerfchen

mit aller solchen gesetzlichen sowohl als der Billigkeit gemäßen Autorität, als die Gesetztgcbung verleihen niag ; diese gerichtliche Gewalt soll auch solche» andern Courtcn, Rich-tern oderstriedensrichtcr» übertragen werden, als durch das Gesetz eingesetzt werden mö-gen; allein, kein Gesetz, welches eine andere Abänderung als die Ausdehnung des durchdiese Constitution bestimmten gerichtlichen Systems, verfügt, soll, ohne die vereinte Zu-stimmung zweier Dritthcile der Gesetzgebung, und die Genehmigung des GourcrnorS,gültig sein.

2. Die Supreme Court soll Gerichtsbarkeit über alle bürgerliche und peinliche Pro-cesse haben. Drei dieser Richter sollen, mit asten fünfzehn abwechselnd und wcchscls-wcife, zwei jährliche Sitzungen in Philadelphia, Harrisburg und PittSburg halte», umin jeder dieser Sitzungen über gesetzliche Fragen zu entscheiden; die andern zwölf Rieh-