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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

diesen Zweig, als auf den einzigen, gerichtet gewesen, an den man sichwegen Abhülfe aller Beschwerden wenden müsse. Ein jeder (sagte Hr.E.) welcher eine Beschwerde 511 haben glaubt, der durch die Gerichtsbar-keit, und kraft der Autorität eines allgemeinen Gesetzes abgeholfen wer,den muß, wendet sich an die Gesetzgebung, füllt die Gallcrien und dieVorzimmer mit seine» Freundeu au, und erzählt ein Geschichtchen vondem ihm angethanen Unrechte z und alsdann ströme» die Herzen der Glie-der so sehr von meufeblichem Mitgefühl über — zumal da sie das Geldnicht aus ihrer Tasche, sondern aus der Staats-Schatzkaminer nehmen—daß seine Erzählung selten ihres Zweckes verfehlt, die von ihm gewünschteAbhülfe zu erlangen: und so werden Tausende über Tausende hinwegge-siimmt. Anstatt dieser Vcrfahruugswcise, sollte Abhülfe der Beschwerdenvermöge der Operation bekannter Gesetze ertheilt werden, und wo sichZweifel erheben, sollten diese Zweifel durch die Gerichtsbarkeit niederge-schlagen werden. Es ist ausgemachte Wahrheit, daß die Gesetzgebung sichEingriffe in die Rechte der anderen Zweige erlaubt hat; und es ist'höbeZeit, daß die Eoustitution ein Gegenmittel anwenden, und gleich von vornherein erklären sollte, daß die verschiedenen Zweige von einander abgeson-dert und getrennt seien, und auf diese Art sollte sie eine Grenzlinie zwischenihnen ziehen, um den einen von Eingriffen in den Wirkungskreis der an-dern abzuhalten. Es ist besser, daß die Gesetze bekannt, und die Gesetzge-ber unbekannt sein sollten. Es ist für die Wohlfahrt der Republik vielersprießlicher, wenn Gesetze verfügt werden, von welchen das Volk weiß,daß eS sich an sie halten muß, als wenn Individuen es sich zur Gewohn-heit machen sollten, sich an die Gesetzgebung zu wende», und auf den glück-lichen Erfolg ihrer Ueberzeugungökraft auf die Gntmüthigkeit der Gliederzu rechnen; wie ich oft in der Halle des Hauses habe sagen hören, dieUrsache, warum Jemand nicht in die Eourl gehe, sei, weil es ihm zu vielGeld koste; Er wolle sehr gern dahin gehen, aber es koste ihm zu viel.Durch die Kraft seiner eigenen Beredsamkeit, oder vielleicht durch ein blo-ßes Schreiben, könne er die Erfüllung seiner Wünsche erlangen, währender einen Sachwalter nöthig habe, um die Angelegenheit zu laufe zu be-sorgen, woselbst seine nächsten Nachbarn als Zeugen all die Umstände inErkentniß nehmen, 11. wissen würden, welcheParteiUnrecht hale. Ferner,was Ehescheidungen betreffe: wie viele Gesuche um Ehestste düngen wür-den hier bewilligt, welche in einem Gerichtshöfe nicht eine halbe Stundebestehen würden. Die Gesetzgebung habe sich eine Machtänßerung nachder andern angemaßt, bis Aller Augen in der ganzen Republik auf sie ge-richtet worden, als die große Austheilen» vonGnnstbezengnngcn, welcheall die wohlthätigen Handlungen des Gouvernements verrichte; undwährend dieses Departement sich erhebt, sinken die andern in der Achtungdes Publicnms. Das Geheimniß der Freiheit hängt davon ab, daß je-des^ derselben in seinem eigenthümlichen Wirkungskreise erkalten werde.Unsere Regierung >st eine Regierung eingeschränkter und gehörig balancir-ter Gewalten, und es ist wichtig, daß diese Einrichtung'immer bewahrtwerde. Ich weiß, mein Herr, daß die Gesetzgebung eines ljandes großeGewalt besitzen muß. Ich weiß gleichfalls, daß sie große Gewalt'aus-üben muß: aber diese zunehmende Neigung, in die andern Zweige derRegierung Eingriffe zu thun, ist es, worüber ich klage — diese Neigung,die andern Zweige unter dem Vorwande der Ausübung dieser Mittler-Gewalt zu unteddrückeii. Als ich letzten Samstag die verschiedenen Eon-