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Verhandlungen und Debatten.
stimmende Zeugniß unserer Bruder-Staaten in der Unien unterstützt.Vierzehn von den sechs und zwanzig Staaten haben in ihren Eonstitutio-nen eine vollständige und abgesonderte Vcrthcilung der Gewalten gemacht.Einen von ihnen, den Staat Lirginicn, betrachte ich als ein glänzendesBeispiel zur Unterstützung des Princips. Dieser Staat war, wie ichglaube, der vorletzte unter'dcn alten drcizehnStaatcn, welcher sein Grund-gesetz verbesserte und seine politischen Institutionen umgestaltete. DieEonvention, welche zu diesem Behufe sich versammelte, erfreute sich desBeistandes, welchen die Erfahrungen einer Revolution und die Fähigkei-ten großer Staatsmänner zu geben vermögen. In jener Eonvention be-kundeten sich die milde Philosophie eines M a di so», die revolutionäreBiederkeit und Vaterlandsliebe eines M o n r o e, und die Gelehrsamkeitim Gerichtsfache eines Marsh all. llebcrdies waren viele andereMitglieder durch ihre Talente ausgezeichnet, die R a n d o l p h s, dieB a r b o n r s, die T a z e w e ll s und ein c i g h — von welcl,en ichden letzten, obselwn ich nicht in politischen Ansichten mit ihm übereinstim-me, in juristischer Gelehrsamkeit irgend Einem in den Vereinigten Staa-ten gleich stchtc.. Dennoch finde ich, daß von jener Versammlung weiserund'einsichtsvellcr Männer ein verbesserter Regierungs-Plan, das Ergeb-niß langwieriger und äußerst sorgfältiger Arbeit, verfaßt wurde, welcherhie folgende Vorkehrung als zweiten Mtikel enthält :
" Die Gesetzgebenden, Vollziehenden und Gerichtlichen Zweige sollenabgesondert und genau unterschieden sein, so daß keiner die Gewalt ausü-ben soll, wetcche einem der beiden andern eigenthümlich gehört; auch sollkeine Person die Gewalt von mehr als einem von ihnen zu derselben Zeitausüben, außer daß die Friedensrichter zu irgend einem Hause der Assem-l!y wablfäbig sein sollen.?
Der gelehrte Herr von Ehester ljHr. Bell) hat die Frage aufgestellt,ob irgend Jemand sinn einen Fall angeben könne, wo die Gesetzgebungvon Pennsplvanicn jemals gerichtliche Gewalt ausgeübt habe? Ichmöchte jenen Herrn auf die Tagebücher der letzten Gesetzgebung verweisen,wo er finden wird, daß jener Körper die Entscheidung einer Eonrt inFayettc Cannty verwarft nnd ein neues Verhör durch Jury verordnete!Ich möchte ihn auf den Fall S a t tc r l e e' s gegen M a t h e w so n, inPeter's Berichten verweisen, wo der Richter W a sch i n g t o n, alser seine Meinung vortrug, die folgende Sprache in Bezug aus eine Acteher Gesetzgebung von Pensylvanien gebrauchte:
"Dieses Gesetz mag als eine nnwcise und ungerechte Ausübung gesetz-bcnder Gewalt getadelt werden; als in seiner Operation rückwirkend;a l s d i e V e r r i ch t n n g eines g e r i ch t l ich e n G e scl> ä ft c sdurch die Gesetzgebung, nnd als einen Vertrag zwischen Par-teien erzeugend, wo vorher keiner bestand."'
Mein Herr, ich bin nicht geneigt, der Gesetzgebung zu viel Gewalt zuertheilen, oder zu viel Vertrauen tu sie zu setzen. Sie ist, wenn irgend ei-ne Wahrheit in der Geschichte ist, ein Regicrungs-Zwcig, welcher immeram meisten geneigt war, Eingriffe in andere Gewalten'zn thun. MeinHerr, die Enainnng eines Jeden wird die Wahrheit der Bemerkung be-stätigen, daß sie ein unsicherer Verwabrungsort irgend eines Theiles ge ■^ältlicher Ge valt ist. Gesetzgebende Körper handeln ztiweilen unter deniAenixaebc heftiger un? plötzlicher Aasregnng; zuweilen aus Uebereilnng;