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Verhandlungen und Debatten.
selben auszusprechen. So trug cr nichts bei 31t den Berathschlagungcnvor der Passirungdcs Gesetzes, sondern er sollte die verschiedenen Zweigedes Gouvernements, die Gesetzgebung nicht ausgenommen, critisircn.
Der erste Mangel in einem solchen Körper, sollte man glauben, mußteJedermann mit einem Male auffallen. Jbrc unvermeidliche Tendenzwurde sein, Stoff zum Tadeln zu finden. Wenn sie sich versammeltenund Nichts zu tadeln hätten, so würden sie Nichts zu sagen haben. Indiesem Falle würden sie sich in der nämlichen Lage befinden, welche derDelegat von Luzerne (Hr. W 0 0 d w a r d) dieser Convention als dasunvermeidliche Resultat vorausgesagt hat, wenn sie nicht einige Verän-derungen in der Constitntion mache; wenn sie sich auch nicht,' um michseiner eigenen Worte zu bedienen, "vor aller Welt lächerlich machte," sowürde sie wenigstens bedeutungslos sein. Ihr Geschäft, würden sie den-ken, bestehe im Tadeln—nicht im Verbessern, sondern nur im Tadeln—wie man uns sagt, es sei unser Geschäft, Veränderungen zu machen. Wiewir nun Veränderungen machen m ü fi t c n, um uns nicht " vor allerWelt lächerlich zu machen," so müßten Jene etwas zu tadeln haben, odersich selbst bedeutungslos machen. Demgemäß gehen sie aste Verhandlun-gen dieses einzigen Zweiges der Gesetzgebung durch—dieser erbärmlichenErfindung ohne Einschränkung—und suchen zu beweisen, wie cr sich Ein-griffe in die Gerichtsbarkeit erlaubt, und wie er in andern Rücksichten dieConstitutivu geringgeschätzt und verletzt habe. Man mochte zum Vorausgewußt haben, daß dies der Fall sein werde. Die fetzige Consti-r u t i 0 n war d a s H ü l f s m i t t e l, u n d als solches bat siesich bewährt. Die Convention von l 7 l )0 machte, wie weise Männer,Gebrauch von der Erfahrung vergangener Jahre, um die entdeckten Ue-bel zu heilen, anstatt ihre Zeit mit nutzlosem Critisircn und Tadeln zuverschwenden. Sie nahmen einen Senat, eine Veto-Gewalt, einen einzi-gen Gouvernör, u. eine unabhängige Gerichtsbarkeit au, und vollendetenso eine Constitntition, welche nach fünfzigjähriger Bewährung den Preis,eine "unvcrgleiche Urkunde" zu sein, den Gouvernör Wolf ihr zu Theilwerden ließ, verdient bat. Alle Reckte waren gesichert, und ein beispiel-loser Grad von Glückseligkeit wurde erreicht.
Jedock, um wieder auf die alte Constitution und den Räch der Censorenzurückzukommen — und hier erbitte ich mir die besondere Aufmerksamkeitdes gelehrten Herrn von Franklin, welcher aus Dem, was ich zu sagenim Begriffe bin, merken wird,daß sein Argument auf keinem festen Grunderuht. ' Ich sage also, daß der Rath der Censoren der Constitution niemalsirgend einen Mangel an Deutlichkeit in ihren Einschränkungen oder Vcr-tbeilnngen der Gewalt vorgeworfen. Sie sagen nickt, daß die Constitu-tiou in ihren Verfügungen nickt deutlich spreche. Sie sagen vielmehr,daß die Constitution sich klarer und entscheidender Ausdrücke bediene.Und sie sagen ferner, daß eine jede von der Gesetzgebung passirte undspecificirte Acte eine offenbare Verletzung der Constitution sei. Sagen sieDieses nicht? Wohlan, sie haben also nicht das Gutachten gegeben,daß irgend eine Wortform eine Gesetzgebung einschränken, sonderndaß keine Einschränkungen in Ausdrücken von einer so unbeschränkten un»ohne Gleichgewicht oder Aufsicht gelassenen Gesetzgebung gehörig respec-tirt werden' würden. Und alüdanu würde man als Grund angeben,,daß, was Sie auch der Constltution immer für Vorkehrungen einverlei-ben möchten, die so constituirtc Gesetzgebung sie mit Füßen treten werde,