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Pcnnsylvanische Convention, 1837.
wie dic Gesetzgebung, deren Verfahren sie untersucht, gethan habe. Wiesieht es alsdann mit des Herrn Argumente hinsichtlicl) des Zwanges desmoralischen Gefühles aus—der Verbindlichkeit eines Eides—daß, nach-dem Dinge klar vor Jedermanns Augen niedergeschrieben worden, dieseBestätigung Ucbcrtretung verhüten würde? Seien nicht der Umfangund die Grenze der Gewalt in der Constitntion von 1770 niedergeschrie-ben? Ja. Hat die Gesetzgebung sie nach ihrem Inhalte gewiirdigt?Nein. Aber hinsichtlich dieser hier erwähnten Falle wünschte ich etwasmehr darüber zu wissen, weil ich es nicht für möglich halten kann, daßjemals, selbst unter der Eonstitution von 1770, eine Gesetzgebung in Penn-sylvanieu versammelt gewesen, so unwissend—so alles Sinnes allgemei-ner Gerechtigkeit ermangelnd—daß sie eine Acte zu dein Zwecke passirthabe, dem Einen sein Eigentbum zu entreißen, und es dem andern zu ge-ben. In dem Rechtssalle von " Sat > erl e e gegen M a t b e w s o n ''versuchten wir Gründe anzuführen, und führten ivirklich Gründe an, daßeinem Manne sein Eigentbum genommen würde, damit es einem Anderngegeben werden solltet Allein 'wir konnten es nicht beweisen. Ich glaubenicht, daß der Rath der Censoren in dem Rechtssalle von AdamBa-k e r es bewiesen hat. Ich kann es nicht glauben obne Beweis. Die Ge-setzgebung bat unbezweifelt ihrerseits viele Irrthümer begangen—sie istein Zweig des Gouvernements, der ganz besonders dem Verfallen in Irr-thümer ausgesetzt ist. Die Gesetzgebung ist ein Körper, welcher das Volkunmittelbar repräscntirt. Sie besteht aus Männern, die geradezu vomVolke konnnen, mit dessen Autorität bekleidet, und geneigt, sich keinenZwang gefallen zu lassen, sowohl wegen der Besonderheit und Quelle ihrerAutorität, als aus einer Ueberzeugung, daß ihre Absichten recht seien.Sie ist gleichsam das Volk selbst. Sie ist, in einem gewissen Sinne, dieoberste Gewalt im Range, denn sie hat Gewalt über den Gouvcrnör unddie Richter—active Gewalt—während dic letzteren nur eine negative Ge-walt über sie haben. Von ihr, ich erkenne es—haben wir mehr zu be-fürchten, als von irgend einem andern Departement, oder von allen zu-sammen. Aber gleichwohl kann ich den sehr zusammengedrängten undunvollständigen Angaben in dein Berichte des Rathes der Censoren kei-nen vollen Glauben schenken. Ich möchte gern mehr von den Thatsachenwissen. Auch bin ick> nicht allemal von ihrer Uebersicht ihrer eigenen An-gaben überzeugt. Ich sindc, daß der Rath der Censoren eine Entscheidung<>ab, welche ich mir von dem gelehrten Herrn von Franklin erklären zulassen wünsche.
, Es wird den Gliedern der Gesetzgebung vorgeworfen daß das Futterfür ihre Pferde aus Unkosten des Staates bezahlt werde, und dies wirdfür eine Verletzung des Theiles der Constitntion gehalten, welcher dcniWiesen nach sagt, daß sie aus der Schatzkammer ausbezahlt werden sollen.
I'!' verstehe dies nun nicht so, daß die Repräsentanten nothwendig selbstdas Geld, als Geld auö der Schatzkammer, erhalten sollen, sonderndaß sie aus der Schatzkammer ausbezahlt werden sollen.
Diese Glieder wurden bei dem für Pserdefutter Ausgesetztem aus dorScl'atzkamnier ausbezahlt, geradeso, wie für die Bücher'bezahlt wird, diewir gekauft und unter uns selbst vertheilt haben. Angenommen nun,wir hätten einen Rath der Censoren, möchten sie unS nicht gleichfalls eiueVerletzung der Constitutwn beimcsscn?
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