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Pcttttsylvamsche Convention, 1837.
sus>i?n Aussprnch zu thun. Diese hohe Gcivalt, welche in der Mitte stehtzwischen gesetzlichem Recht und moralischem Unrecht, müsse irgendwo eri-stiren. Die Erfahrung eines jeden Tages lehre uns, daß durch die Ge-sehe Ungerechtigkeit verübt werde, so lange man sich an den todten Buch-staben streng binde. Wir baden, kraft der Gesetze, ohne gerechte Ursachetleute auf dreißig Tage ins Gefängniß iverfen sebe» ; allein eine Personvon geringem Stande, wenn sie auf diese Art gekränkt wird, kann sichnicht um Abhülfe hier melden. 3itir der Wohlhabende und Einflußreichekönne von der Gesetzgebung Hülfe erwarten. Es sei behauptet worden,daß die Gesetzgebung der Aufbewahrungsort der Mittlergcwalt sein müs-se, weil sie unmittelbar aus dem Bolle—der Quelle aller Gewalt—her-vorgehe. Allein die Gesetzgebung geht nicht nninittelbar vom Volke aus.Der Gonvcrnör gehe mehr unmittelbar aus der großen Volksmasse her-vor. Die Gesetzgebung werde oft durch ein Drittel der vom Volke ein-gegebenen Stimmen erwählt, und, wie hier richtig behauptet worden, sierepräsentier nicht nur das Volk, sondern als Gesaminkheiten betrachteteStädte und Eannties. Dieses Argument würde demnach dem Gouver-„ör diese Gewalt zuerkennen ; allein er sei auch dagegen, sowie gegen dieAnhäufung uneingeschränkter Gewalt in irgend einem Regiernngs-Depar-tcmenkc. Ein großer Theil unseres Regiernngs-Spstems sei auf dasPrincip gegründet, daß die Repräsentanten dasselbe in allen Fällen wahrund treu repräsentircn würden ; allein im praktistben Leben sei dies nichtallemal der Fall. Sein Freund von Ehester, der die Idee des Präsiden-ten weiter ausgeführt, sage. wenn die Gesetzgebung sich irgend eine Unge-rechtigkeit zu Schulden kommen lasse, so könne das Volk Diesem leicht ab-helfen, ilnd die nächste von ihm erwählte Gesetzgebung werde das Unrechtwieder gut machen.
Er denke, Diejenigen, welche so eifrige Verfechter und Vertheidigerübertragener Rechte wären, würden dieser Lehre schwerlich ihren Beifallschenken. Nehmen Sie als ein Beispiel den Fall eines Mannes, dessenWeib die Gesetzgebung von ihm schied, ohne Verhör in seiner Gegenwart.Das nächste Jahr kam er zur Gesetzgebung, »m Hülfe bittend. Er sagte:"Sie habe» ungercchtcrweise meine Verbindung aufgelöset, in meine per-sönlichen Verwandtschaftsverhältnisse Siel, willkührliche Eingriffe erlaubt,und mein Glück vernichtet." Allein die Gesetzgebung sagte verweigernd:"Wir können Ihnen nicht helfen. Das Unrecht ist einmal geschehen,,und wir können Ihnen weder Ihre Verwandtschastsverbältnisse wieder-herstelle», noch ihre Wunden heilen." Man hat uns gesagt, die Mittler-gewalt sei stets nur zum Guten angewendet worden, allein sie mag auchzum Schade» gebraucht werden. Die Gewalt mag zu tiefwnrzelndem,großen und langwierigem Uebel ausgeübt werden. Dieses Argumentwürde darauf hinauslaufen, z» beweisen, daß eine despotische Regierungdie beste sei. Wenn Gewalt immer für gute Zwecke gebraucht wurde, sowurde ein Gonvernment desto mehr Gutes thun, je mehr Gewalt es ha-ben könnte. Alle Hindcrnngs-und Einschränknngsniittel möchten anfge.geben werden, und wir möchten mit Pope sagen :
“For sorms of Government let IooIk contest,
“Whatü’er is best atlnainistered is best.”
Allein, wir leben, wie der Präsident sagt, unter einem Gouvernementder Gesetze. Er wolle zu bedenken geben, ob die Gesetzgebung in il>re«